Debatte um Abschaffung der Vergnügungssteuer geht in die nächste Runde

Rudi Federspiel: Debatte um Vergnügungssteuer muss ein Ende haben. | Foto: Pixabay/condesign
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TIROL. FPÖ Landtagsabgeordneter Rudi Federspiel hat den Antrag eingebracht, dass im Oktober Landtag die Abschaffung der Vergnügungssteuer als Tagespunkt aufgenommen werden soll.

Begründung für die Abschaffung der Vergnügungssteuer

In Wien wird derzeit über die Abschaffung der Vergnügungssteuer verhandelt. In Tirol laufen derzeit seit mehr als 15 Monaten Verhandlungen mit den unterschiedlichen Akteuren. Hauptthema dieser Debatten ist eine allfällige Gegenfinanzierung beim Wegfall der Vergnügungssteuer.

Die Berechnung der Vergnügungssteuer stellt einen großen bürokratischen Aufwand dar. Gleichzeitig ist sie wirtschaftlich überholt. Weiters käme es oft - gerade bei Großveranstaltungen - zu besonderen Subventionen, durch die die Vergnügungssteuer an den Veranstalter rückerstattet wird. Eine Vergnügungssteuer sei nicht mehr unternehmerfreundlich, so Rudi Federspiel zur Begründung der Abschaffung der Vergnügungssteuer.

Auch Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf übt Kritik an der Vergnügungssteuer: „Die Regelung der Vergnügungssteuer ist kompliziert und erfordert einen hohen Aufwand bei den Unternehmen. Es ist daher wirklich an der Zeit, diese Steuer kritisch zu durchleuchten“. Man müsse den Verwaltungsaufwand für die Vergnügungssteuer und die Einnahmen gegenüber stellen. Erst dann wird man sehen, ob sich die Vergnügunssteuer rechne. „Ich bin überzeugt, dass am Ende viele Argumente für eine Abschaffung der Vergnügungssteuer sprechen. Sonst hätte die Stadt Wien nicht vor kurzem diese Abgabe ersatzlos gestrichen“, so LRin Zoller-Frischauf.

Factbox
Die Vergnügungssteuer wird seit 1947 eingehoben. Dabei kann jede Gemeinde selber darüber entscheiden, welche Veranstaltungen von der Steuer ausgenommen werden soll. Auch über die Höhe kann jede Gemeinde selber entscheiden. Dadurch gibt es in Tirol große Unterschiede, wie hoch die Abgaben für eine Veranstaltung sind.
Dabei wird die Steuer für jede Veranstaltung einzeln berechnet.

Folgende Veranstaltungen sind steuerpflichtig: öffentliche Veranstaltungen aller Art, Volksbelustigungen wie Karusselle, Public-Viewings, Musikveranstaltungen und längere Öffnungszeiten außerhalb der eigentlichen Sperrstunde. Neben einer Kartensteuer wird aber noch eine Pauschalsteuer eingehoben, diese richtet sich beispielsweise nach der Größe des Raums oder der Zahl der Mitwirkenden.

Bereits 2014 hat die FPÖ einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, dieser wurde jedoch von der ÖVP und den Grünen ausgesetzt. Man wolle noch Berichte einholen.

Hier die Rechtsvorschrift zum Nachlesen: Gesamte Rechtsvorschrift für Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982, Fassung vom 23.06.2016

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