SozialreferentInnenkonferenz - Mindestsicherung und Ausbildung

Tirols Soziallandesrätin Gabriele Fischer (1. v. li.) im Kreis ihrer AmtskollegInnen bei der SozialreferentInnenkonferenz der Länder in Leoben. | Foto: Armin Russold
  • Tirols Soziallandesrätin Gabriele Fischer (1. v. li.) im Kreis ihrer AmtskollegInnen bei der SozialreferentInnenkonferenz der Länder in Leoben.
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TIROL. Am 13. April fand in Leoben in der Steiermark die SozialreferentInnenkonferenz der Länder statt. Themen waren die Mindestsicherung, Pflege und Pflegeregress sowie Menschen mit Behinderungen.

Tiroler Modell für die Mindestsicherung bewährt sich

Ein Theme bei der SozialreferentInnenkonferenz war die Mindestsicherung in Österreich. Das Tiroler Modell der Mindestsicherung sei ein gutes soziales Auffangnetz, um die Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten, so die Tiroler Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Das Modell sei das richtige Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und damit von sozialer Ausschließung. Jedoch bräuchte es österreichweit einheitliche Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Gabriele Fischer fordert eine 15a-Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung. Weiters bräuchte es aber auch eine Schnittstelle zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung.

Arbeitsmarkt: Risikogruppen fördern

In Österreich ist die Wirtschaftslage derzeit positiv. Diese Chance sollte man nützen, besondere Zielgruppen wie Langzeitarbeitslose, Flüchtlinge sowie Menschen mit niedrigem Bildungsniveau und Menschen mit Behinderungen intensiv zu fördern. Dadurch könnten sie nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es bräuchte jedoch noch heuer arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen. „Einsparungen in diesem Bereich führen zwangsläufig dazu, dass die erwähnten Personengruppen in die Mindestsicherung als letztes Auffangnetz gedrängt werden und meist länger dort verbleiben.", so  Gabriele Fischer: Durch die aktuellen Einsparungen der Bundesregierung kämen Mehrkosten auf die Länder zu. Es käme zu einer Kostenverlagerung zu Ungunsten der Länder.

Abschaffung des Pflegeregresses führt zu Einnahmenverlusten und Mehrkosten

Durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden Einnahmenverluste. Länder und Gemeinden müssen diese Mehrkosten nun tragen. Jedoch sollte es hier eine langfristige Strategie zur Sicherstellung der Finanzierung der Pflege, so Gabriele Fischer.

Arbeitsmarktprojekt "AusBildung bis 18"

Mit dem Arbeitsmarktprojekt "AusBildung bis 18" soll einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegengewirkt werden. Das heißt, alle Jugendlichen sollen eine Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus bekommen.  „Auch Jugendliche mit Behinderungen sollen ohne Einschränkung berücksichtigt werden“, so Gabriele Fischer. Es brauche Vorschläge, wie Menschen mit Behinderungen auch in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung einbezogen werden können. Gleichzeitig sollte ein Inklusionsfond eingerichtet werden. Unter anderem soll dieser Fond für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eingesetzt werden.

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