Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl liegen bis 24. März auf

Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl am 24. April liegen auf. | Foto: MEV Verlag GmbH
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Änderungen im Wählerverzeichnis

Bis zum 24. März liegen die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl in den Gemeinden auf. Bis dahin haben österreichische StaatsbürgerInnen die Möglichkeit, Änderungen im Wahlverzeichnis zu beantragen. Dies kann die Aufnahme oder die Streichung aus dem Wählerverzeichnis sein. Der Antrag kann entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Stelle im Gemeindeamt erfolgen. Die Gemeindewahlbehörde entscheidet dann bis spätestens 30. März, ob die Änderung vorgenommen werden kann. Die AntragstellerInnen werden dann schriftlich über die Entscheidung informiert. Gegen diese Entscheidung kann auch Beschwerde eingelegt werden. Das Bundesverwaltungsgericht muss darüber bis spätestens 5. April 2016 entscheiden.

Wahlvoraussetzungen für AuslandsösterreicherInnen

Auch AuslandsösterreicherInnen können bei der Bundespräsidentenwahl wählen. Allerdings müssen sie ein paar Vorraussetzungen erfüllen. Sie müssen spätestens am 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Weiters müssen sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde registriert sein. Bei Interesse können sich die AuslandsösterreicherInnen in der Gemeinde des letzten Wohnsitzes registrieren. Dieser Antrag kann auch per E-Mail an die Gemeinde gestellt werden.

Briefwahl

Jeder hat die Möglichkeit bei der Bundespräsidentenwahl mittels Briefwahl teilzunehmen. Dazu müssen die Wahlkarten rechtzeitig bei den Gemeinden beantragt werden. Die Wahlkarten müssen bis zum Wahltag am 24. April bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.

AuslandsösterreicherInnen können die Wahlkarten bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist hier der letztmögliche Termin der 18. April, außerhalb des EWRs ist der letzte Termin der 15. April.

Mehr zur Bundespräsidentenwahl 2016

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