Was Ferialjobber unbedingt wissen sollten…
Zahlreiche Jugendliche aus ganz Tirol werden auch heuer wieder in den Sommerferien jobben. Um im Nachhinein keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben, rät JVP-Landesobmann Dominik Schrott einige Tipps vor Arbeitsbeginn zu beachten.
„Grundsätzlich sind alle Ferienjobber ganz normale Arbeitnehmer. Das heißt, dass auch für sie Bestimmungen und Gesetze gelten, die das Arbeitsleben regeln. Ferialjobber müssen vom Arbeitgeber korrekt bei der Sozialversicherung gemeldet werden und haben Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung sowie auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand“, erklärt LO Schrott. Er rät dazu, vor Arbeitsbeginn alle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber schriftlich zu treffen und über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie über die genaue Tätigkeit Aufzeichnungen zu führen, um bei Differenzen Unterlagen zur möglichen Rechtfertigung zur Verfügung zu haben.
Eine andere rechtliche Situation gibt es allerdings bei Schüler und Studenten, die in den Sommermonaten ein im Rahmen des Lehrplans vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren müssen, warnt JVP-LO Dominik Schrott. „Hier herrschen unterschiedliche Regelungen. In manchen Branchen ist das Pflichtpraktikum im Kollektivvertrag geregelt, so etwa im Tourismus, wo der Praktikant immer in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis zu stehen hat. In manch anderen Branchen ist dies allerdings nicht der Fall. Hier ist die finanzielle Abgeltung oft reine Glücksache. Es kann ein kleines Taschengeld geben, oder eben nicht einmal das“, kritisiert Schrott. Damit Praktikanten in einigen Branchen nicht enttäuscht werden, fordert er schleunigst einheitlich arbeitsrechtliche Regelungen für alle Praktikanten.
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