Belastungen am Arbeitsplatz machen krank
Um die Krankenstände, die aufgrund von Belastungen am Arbeitsplatz entstehen, zu verringern, fordert der ÖGB-Tirol einen Ausbau es Arbeitnehmer-Schutzes und verpflichtende betriebliche Gesundheitsförderung.
TIROL. Rund 50 Prozent aller Krankenstände entstehen durch Belastungen am Arbeitsplatz. Da Arbeit nicht krank machen darf, fordert der ÖGB-Tirol bessere Verteilung der Arbeitszeit, genügend Erholungsphasen und bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
Zunehmende Belastungen am Arbeitsplatz
Seit 1990 steigt in Tirol die Arbeitsintensität. Es wurden zwar bereits Maßnahmen - wie die freiwillige, betriebliche Gesundheitsförderung - gesetzt, allerdings nützt die zu wenig, so Benjamin Praxmarer, Tirols, ÖGB-Landessekretär. Daher fordert der ÖGB-Tirol weitere Maßnahmen im Bereich des ArbeitnehmerInnen-Schutzes.
Diese Maßnahmen wären beispielsweise:
- besseren Verteilung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit
- alternsgerechte Arbeitsplätze
- Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen wollen
Große Kosten für Krankenstände aufgrund von Arbeitsbelastungen
Rund ein Viertel Prozent der Krankenstände geht auf sechs körperliche Arbeitsbelastungen zurück. Die Kosten dafür belaufen sich auf 2,8 Milliarden Euro. Stress und Arbeiten unter Zeitdruck führen zu psychischen Arbeitsbelastungen und kosten 3,3 Milliarden Euro. Hier bräuchte es flächendeckende Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben, so Benjamin Praxmarer. Aus diesem Grund fordert der ÖGB-Tirol eine verpflichtende betriebliche Gesundheitsförderung.
Hier die ÖGB-Forderungen im Detail:
Die ÖGB-Forderungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit nur auf freiwilliger Basis. Zusätzlich zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz sollen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung auch über Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erzwingbar durchgesetzt werden können.
- Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
- Arbeits- und OrganisationspsychologInnen verpflichtend an allen Arbeitsstätten, zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
- Alternsgerechte Arbeitsplätze: Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, die Arbeitsorganisation so gestalten, dass für ArbeitnehmerInnen die optimale Ausführung der Arbeit gewährleistet ist.
- Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende Tätigkeit ohne Einkommensverlust, wenn eine belastende Tätigkeit auf Dauer nicht ausgeübt werden kann.
- Verpflichtende Beratung durch die AUVA bei auffälligen Krankenstandszahlen an einer Arbeitsstätte.
- Sanktionen für Arbeitgeber, die keine gesundheitsfördernden Maßnahmen setzen.
- Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen durch erhöhte UV-Belastung
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.