Reform des Kindergeldes

Josef Lettenbichler, ÖVP | Foto: Foto: ÖVP
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Noch mehr Wahlfreiheit für die Eltern bringt die Reform des Kindergeldes, die diese Woche im Nationalrat beschlossen wurde. Die bisherigen starren Pauschalvarianten beim Bezug des Kindergeldes werden abgeschafft. Stattdessen werden vermehrt flexible Lösungen ermöglicht „Diese Reform bringt die größtmögliche Wahlfreiheit für die Eltern.

Nunmehr können sich die Eltern bis zu zweimal beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln, damit wird den unterschiedlichen Lebensrealitäten Rechnung getragen. Die Eltern können untereinander und mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber die beste Lösung finden“, sagt der Tiroler VP-Nationalratsabgeordnete Josef Lettenbichler.

Die bisherigen vier verschiedenen Pauschalvarianten werden mit der Reform zusammengeführt in das sogenannte Kinderbetreuungsgeld-Konto. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40 Prozent) aufteilen, wird es einen Bonus in der Höhe von 500 Euro je Elternteil geben.

„Die Eltern können in weiterer Folge flexibel darüber entscheiden, wie lange sie das Kindergeld beziehen wollen, zwischen 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Eltern“ sagt Lettenbichler. Darüber hinaus wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 6.800 Euro erhöht.

„Die Reform des Kindergeldes zeigt klar: Heutzutage müssen sich nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger an den Staat anpassen, sondern der Staat muss seinen Bürgern die größtmögliche Wahlfreiheit bieten. Das bringt deutliche Verbesserungen für junge Mütter und Väter die so Familie und Beruf wesentlich besser unter einen Hut bringen können“, so Lettenbichler abschließend.

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