Ab sofort
Mundschutzpflicht in Supermärkten und Drogerien

Eigene Schutzmasken-Kreationen sind auch gestattet.  | Foto: Daniela Hummel
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Das von der Bundesregierung angekündigte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen ist seit heute in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten Pflicht. Die Maskenpflicht wird ab 13. April auch auf den öffentlichen Verkehr ausgedehnt. 

BEZIRKE GÜSSING/JENNERSDORF. Nun ist sie also da - die Maskenpflicht. Nach einigen Tagen der Eingewöhnung dürfen ab heute die heimischen Supermärkte und Drogerien nur mehr mit Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) betreten werden. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte unter einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmeter.

Kleine Geschäfte öffnen wieder

In der heute abgehaltenen Pressekonferenz gab Bundeskanzler Sebastian Kurz bekannt, dass ab 14. April kleinere Geschäfte bis 400 Quadratmeter wieder öffnen dürfen. Dies gelte auch für alle Bau- und Gartenmärkte. Ab 1. Mai sollen alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure folgen, aber nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wie dem Tragen von Masken und einer limitierten Anzahl von Kunden im Geschäftslokal. Wie der REWE-Konzern heute bekannt gab, werden MNS-Masken in den Geschäften Billa, Merkur, Penny, Bipa und ADEG nicht mehr gratis, sondern im Dreierpack um drei Euro (pro Stück ein Euro) angeboten.

Masken vergriffen

Die Bezirksblätter haben sich in einigen Supermärkten auf Lokalaugenschein begeben. Eines zeichnete sich bereits in den ersten Tagen der Eingewöhnungsphase ab, die Kunden zeigen großes Verständnis und sind sehr diszipliniert. Viele haben sich im Vorfeld mit eigenen Schutzmasken versorgt, sei es gekaufte oder selbst geschneiderte MNS. Wie sich herausstellte, nicht die schlechteste Idee. Denn in manchen Supermärkten waren nach wenigen Tagen die begehrten Masken erstmalig vergriffen. "Wir haben 200 Masken erhalten und die waren schnell weg", offenbart eine Verkäuferin in Heiligenkreuz. Die Verkäuferinnen ebenfalls auf die Masken angewiesen, wurden selbst kreativ und schneiderten ihre eigenen Masken. Hinweis: Sollten sie keine eigenen Masken besitzen, nehmen sie vorsorglich einen Schal oder Tuch mit, um Mund und Nase abdecken zu können. Sonst wird ihnen der Eintritt ins Geschäft verwehrt. 

Auch für die Verkäuferinnen heißt es Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.  | Foto: Elisabeth Kloiber
  • Auch für die Verkäuferinnen heißt es Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
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Richtiger Umgang mit Masken

Beim Abnehmen der Maske besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit Erregern, die an der Außenseite der Maske sitzen, zu infizieren. Daher soll die Maske nicht an der großen Vorderfläche berührt, sondern nur an an den Bändern abgenommen werden. Danach gilt gründlich Hände waschen oder desinfizieren. Wichtig ist: Die Masken sind kein "Selbstschutz". Sie schützen den Träger nicht zuverlässig vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Sie bieten Schutz für unsere Umgebung. Das Risiko, andere anzustecken, wird minimiert. Es gilt jedoch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten.

Etwas befremdlich sind die Bilder schon von Verkäufer und Kunden mit Schutzmasken. Aber daran müssen wir uns wohl alle gewöhnen, um Schritt für Schritt so etwas wie Normalität wieder zu erlangen.

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So legen Sie Mund-Nasen-Schutzmasken richtig an

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