S7: Verfassungsgerichtshof lehnt zwei Beschwerden ab
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei bei ihm eingebrachte Beschwerden betreffend den Bau der Schnellstraße S 7 abgelehnt.
In beiden Fällen gründeten sich die Einwände auf den Vorwurf, urteilende Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts und des Landesverwaltungsgerichts Burgenland seien befangen gewesen. Die Beschwerdeführer, einerseits die "Allianz gegen die S7", anderseits ein Anrainer, hatten argumentiert, sie seien dadurch in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der VfGH lehnte die Behandlung beider Beschwerden mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg ab. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen seien zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen nicht anzustellen, heißt es in der Begründung.
Eine der beiden Beschwerden wurde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten.
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