SPÖ und ÖVP begrüßen S7-Urteil

Landeshauptmann Hans Niessl: "Jetzt besteht keine Einspruchsmöglichkeit mehr." | Foto: Landesmedienservice
  • Landeshauptmann Hans Niessl: "Jetzt besteht keine Einspruchsmöglichkeit mehr."
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"Die UVP-Bescheide für beide Abschnitte sind rechtskräftig, es besteht keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Einer raschen Umsetzung steht jetzt nichts mehr im Weg", stellten Landeshauptmann Hans Niessl und Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (beide SPÖ) zum heute bekanntgewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest.

Nach jahrelangem Warten aufgrund von Einsprüchen könne nun ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung des Projektes gestartet werden, sagte Niessl. Die S 7 sei ein "absolut notwendiges Projekt für die positive Weiterentwicklung der Region und die Entlastung der verkehrsgeplagten Anrainer", fügte Bieler hinzu.

Auch ÖVP-Pendlersprecher LAbg. Bernhard Hirczy spricht von rechtsgültigen Bescheiden. "Die Zeit der Ausreden ist damit endgültig vorbei, einem Baustart der S 7 steht nichts mehr im Wege“, sagte Hirczy. Die Fertigstellung der Straße müsse "im Jahr 2019 sein", also drei Jahre früher als von der ASFINAG veranschlagt.

Mit der Abweisung der Beschwerden sei die gesamte Strecke der S 7 nun rechtskräftig umweltverträglich, hielt SPÖ-Bezirksvorsitzender LAbg. Ewald Schnecker fest. Mit der Erledigung von Vorarbeiten sollte sofort gestartet werden, damit es zu keiner weiteren Verzögerung komme.

Von den regionalen Vertretern der FPÖ und der Grünen liegen keine Stellungnahmen vor.

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