Mit Schere und Kamm zum Bachelor
Die Friseur Meisterschule lockt mit akademischen Titeln
Bachelor of Hairdesign klingt gut, oder darf's gar ein Master-Friseur-Titel sein? Darf es nicht, die Titel gibt es nicht.
(siv). "Friseur Ausbildung in 12 Monaten + Lehrabschlussprüfung" - steht in der Auslage des Friseursalons in der Josefstädter Straße 82. Warum sollte sich also der gewöhnliche Lehrling drei Jahre lang abmühen, wo es doch auch in einem Drittel der Zeit geht? Ganz einfach: Weil er bei seiner Ausbildung eine Lehrlingsentschädigung erhält, während er bei der dort ansäßigen Friseur Meisterschule jedes Monat 500 Euro hinblättern darf.
Ausbildung zu kurz
"Jeder muss selbst entscheiden, wie viel er in seine Ausbildung investiert", so Schulgründerin Claudia Hebenstreit. Im Moment gibt es keine Kursbesucher. "Es wollte jemand anfangen, aber das AMS übernimmt die Kosten nicht".
Das AMS tut gut daran. Denn: "Mit nur zwölf Monaten Ausbildung darf man nicht zur Lehrabschlussprüfung antreten", so Barbara Schröding von der Gewerkschaft vida.
Dass der Antritt erst nach 18 Monaten Praxis möglich ist, weiß Hebenstreit nicht. "Davon höre ich zum ersten Mal, ich werde mich aber erkundigen."
Titel verboten
Es gibt ein weiteres Problem. Die Titel, die das Abschluss-Diplom verschönern sollen - je nach Kursart Bachelor oder Master of Hairdesign - gibt es nicht. Im Gegenteil - laut Universitätsgesetz, Paragraf 116, ist es verboten, diese akademischen Titel außerhalb von Hochschulen zu verleihen.
"Im künstlerischen Bereich sind sie erlaubt", rechtfertigt sich Hebenstreit. Dieser Irrtum kann sie bis zu 15.000 Euro Geldstrafe kosten. Wie das Wissenschaftsministerium bestätigt, ist bereits ein Brief der Rechtsabteilung auf den Weg zu ihr, der sie auf diesen Umstand hinweist.
Auch die Gewerkschaft ist bereits tätig geworden: "Unser Rechtsanwalt hat eine Sachverhaltsdarstellung an das Magistratische Bezirksamt gesandt", so Schröding.
Mittlerweile sind die akademischen Titel bereits von der Homepage entfernt worden (Stand 7.9.2011).
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