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Keine Chance für Pfusch am Bau

- Mit diesen Tipps gibt es kein böses Erwachen beim Hausbau
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- hochgeladen von Kathrin Hehn
Drei Tipps der Rechtsanwaltskammer für Kärnten: So gibt es beim Hausbau kein böses Erwachen!
Im Normalfall kann ein Mensch einmal im Leben ein Haus bauen. „Ein Häuslbauer steckt seinen Lebensverdienst hinein“, bringt es Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, auf den Punkt. Wer den Traum des Eigenheims verwirklicht, möchte eine sichere und umfangreiche Gewährleistung haben.
Verträge machen
Punkt eins: Nirgends wird so viel gepfuscht, wie am Bau – nicht nur von Leuten ohne Gewerbeberechtigung, sondern auch von Mitarbeitern der beauftragten Unternehmen.
Murko empfiehlt, alles schriftlich festzuhalten und Verträge zu machen: „Die Angebote alleine reichen im Fall des Falles nicht aus“.
Pauschale vereinbaren
Punkt zwei: Ebenso ist eine Pauschalpreis-Vereinbarung ratsam. „Nichts ist teurer, als wenn in weiterer Folge auf Regie gearbeitet wird“, schildert Murko. Gemeint ist damit, ein böses Erwachen auszuschließen, wenn nachträglich Arbeiten durchgeführt werden (müssen), die nicht im Angebot enthalten sind.
Sein Rat: Insbesondere auf eine umfassende und funktionale Leistungsbeschreibung mit konkreten Angaben Acht geben! Zum Beispiel: „Ich will einen Keller, und zwar wasserdicht.“
Bauleitung beauftragen
Punkt drei: Nachbarschaftshilfe ist zwar etwas Schönes, hat aber eine schwer durchsetzbare Gewährleistung. Wenn beim Bau ein Mangel nachvollziehbar, wer diesen verursacht hat.
„Wenn es finanziell machbar ist, gehört die Koordination in die Hände einer professionellen Bauleitung gelegt, die unabhängig ist und mich unterstützt, wenn ich selbst nicht vom Fach bin“, erläutert Murko.

Zusatz: Eine Trennung

Nachdem man selten alleine ein Haus baut, ist zu guter Letzt auch die Lebenssituation zu beachten. Geht eine Ehe in die Brüche, sind die gesetzlichen Ansprüche einfach zu berechnen: Wert der Gesamtliegenschaft, dividiert durch zwei. Doch wie verhält es sich, wenn eine Lebensgemeinschaft aufgelöst wird? „In diesem Zusammenhang ist eine Lebensgemeinschaft ein ungeordnetes Chaos“, warnt Murko. Ein Sachverständiger hat dann die Ansprüche zu klären. Es ist empfehlenswert, Vereinbarungen über die Aufhebung und Auflösung einer Lebensgemeinschaft zu schließen.
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