Studiengebühr
AK lehnt Studiengebühren für Erwerbstätige klar ab
Rund 1.000 erwerbstätige Studierende müssen ab diesem Semester 363,63 Euro an Studiengebühren zahlen.
KÄRNTEN. Bisher konnten sich erwerbstätige Studierende nach Überschreitung der Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemestern von der Studiengebühr befreien lassen.
363,63 Euro pro Semester
Seit diesem Semester müssen erwerbstätige Studierende 363,63 Euro an Studiengebühren pro Semester zahlen, wenn sie die Mindeststudienzeit plus die zwei Toleranzsemester überschritten haben. Aufgrund der alten Regelung konnten sie sich bisher von den Studiengebühren befreien lassen.
Jedoch wurde diese Regelung vom Verfassungsgerichtshof letztes Jahr als gleichheitswidrig eingestuft. Grundlage für die Entscheidung war, dass die Ermittlung des Einkommens von selbstständig und unselbstständig Beschäftigten zu einer ungleichen Behandlung führte.
AK: Nein zu Studiengebühren
Für die Arbeiterkammer Kärnten ist diese Regelung der Regierung erneut eine arbeitnehmerfeindliche Maßnahme. Günther Goach, Präsident der AK-Kärnten, sieht nicht ein, warum Studenten aus finanziell schwächeren Familien zum Handkuss kommen sollen, wenn sie ihr Studium durch eine Arbeit finanzieren müssen.
Für die AK ist klar, dass der entsprechende Paragraph dringend repariert werden muss, da von der aktuellen Regelung nur jene Studierende betroffen sind, die sich ihr Studium durch einen Nebenerwerb finanzieren müssen.
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