Ausnahmeregelung: Bauern können Kulturen durch Heizen schützen

Zum Schutz vor Frost ist das Heizen oder Verbrennen von biologischem Heizmaterial, beispielsweise Stroh, zeitlich begrenzt erlaubt | Foto: Flickr
  • Zum Schutz vor Frost ist das Heizen oder Verbrennen von biologischem Heizmaterial, beispielsweise Stroh, zeitlich begrenzt erlaubt
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Wie prognostiziert hat der Kälteeinbruch auch unser südlichstes Bundesland getroffen. Auf die einhergehende Gefahr, dass Obst- und Weinbauern dramatische Ernteausfälle drohen könnten hat das Land Kärnten reagiert. Zur Stunde wird eine Ausnahmeregelung per Verordnung erarbeitet. Sie soll zum Schutz vor Frost das Heizen oder Verbrennen von biologischem Heizmaterial, beispielsweise Stroh, zeitlich begrenzt erlauben.

Obst- und Weinbauern schützen

"Ausnahmesituationen erfordern auch Flexibilität und Geschwindigkeit seitens der Behörden. Hier geht es darum die vielen Kärntner Obst- und Weinbauern zu schützen, die ansonsten dem drohenden Frost ohne legale Gegenmittel gegenüberstehen würden. Es geht hier um viel mehr als um Obst, es geht darum, Existenzen, Familien zu schützen", so die Begründung von Landeshauptmann Peter Kaiser, Agrarreferent Christian Benger und Umweltreferent Rolf Holub.
Die Verordnung soll in Kürze unterschrieben werden und danach unmittelbar in Kraft treten. Betroffene, die von dieser Möglichkeit des Verbrennens Gebrauch machen wollen, müssen das nach gültiger Gesetzeslage vorher der Gemeinde melden.

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