Budgetbedarf für Kärntner Frauenhäuser vorgelegt

Seit 2007 sieht das Kärntner Mindestsicherungsgesetz die Bereitstellung von Frauenhäusern vor | Foto: pixabay
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"Nach wie vor leben wir in einer Gesellschaft, in der viel mehr Frauen als man vermeinen möchte, Gewalt in der Familie ausgesetzt sind", so die Frauen- und Sozialreferentin Beate Prettner. Von diesen Frauen würde allerdings ein Bruchteil die Kraft finden Hilfe zu suchen. Prettner appelliert an die Betroffenen, sich bewusst zu machen, dass es Hilfe und Unterstützung gibt.

Zwei Millionen Euro

Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz sieht seit 2007 die Bereitstellung von Frauenhäusern vor. Das Land finanziert aktuell vier Einrichtungen: in Klagenfurt, Spittal, Villach und Wolfsberg. In der heutigen Regierungssitzung wurde der Budgetbedarf für 2018 vorgelegt. Knapp zwei Millionen Euro.
"In diesen Frauenhäusern finden Frauen, aber auch deren minderjährige Kinder, die der Gewalt von Angehörigen ausgesetzt sind, nicht nur eine vorübergehende Wohnmöglichkeit und damit Sicherheit, sondern auch Betreuung und Beratung", so die Referentin. Ziel sei es, die Gewalterfahrungen zu bearbeiten und zu verarbeiten und den Frauen eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. "Die Betreuung passiert fachlich umfassend", so Prettner. 

Evaluierung verläuft positiv

In den vergangenen Monaten hat die Fachabteilung alle Frauenhäuser unter dem Aspekt der Wirkungsorientierung einer Evaluierung unterzogen. Das Ergebnis: Dem gesetzlich festgeschriebenen Wirkungsziel wird vollinhaltlich entsprochen.

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