Kärnten
Die Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss wurden angehoben

Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss in Kärnten wurden angehoben | Foto: unsplash/Alex Perz

Seit 1. Oktober und noch bis 28. Februar kann man in Kärnten den Heizkostenzuschuss beantragen.

KÄRNTEN. Letztes Jahr zahlte das Land 2,88 Millionen Euro an Heizkostenzuschuss aus. Damit die Kärntner auch heuer wieder von dieser Aktion profitieren können, wurden die Einkommensgrenzen um 2,6 Prozent angepasst, erklärt Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner. Auch für Pensionisten gibt es eine neue Regelung.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze für Alleinstehende und Alleinverdiener liegt beim großen Heizkostenzuschuss (180 Euro) bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 885,47 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften liegt sie bei 1.327,67 Euro. Für alleinstehende Pensionisten, die 360 Erwerbsmonate nachweisen können, wurde die Pensionsgrenze um 100 Euro auf 995,09 Euro erhöht.
Für den kleinen Heizkostenzuschuss liegen die monatlichen Nettoeinkommensgrenzen bei 1.099,24 Euro für Alleinstehende und 1.522,45 Euro für Haushaltsgemeinschaften.

Die Familienbeihilfe, Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung, Pflegergelder oder die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz gelten nicht als Einkommen.
Anträge können bis 28. Februar in der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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