Mit der Lawine in den Ruin
6.540 Alpinunfälle gab es allein in der Wintersaison 2014/2015. Durch die instabilen Schneedecken waren schon 232 Personen bei Lawinenabgängen beteiligt, wobei 25 Personen ums Leben kamen.
KLAGENFURT. Eine Lawine bringt allerdings nicht nur einen selbst in große Gefahr, sondern gefährdet auch andere. „Wer in Österreich eine Lawine auslöst, macht sich zwar nicht strafbar, kann aber bei Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden andere Menschen verletzt, ein Gebäude oder ein Wald in Mitleidenschaft gezogen, dann kann vom Verursacher allerdings Schadenersatz gefordert werden“, so EFM-Versicherungsmakler Hans Peter Lindner. Ein Schutz gegen Schadenersatzforderungen bietet, so merkwürdig es auch klingt, die Haushaltsversicherung. Die darin enthaltene Haftpflichtversicherung deckt Schäden in Höhe von etwa 700.000 bis eine Million Euro.
Verhalten ist ausschlaggebend
Auch wenn durch die private Haftpflichtversicherung eine Haftung für Schäden durch das Auslösen einer Lawine besteht, so kann die Versicherung im Fall der Fälle eine Leistung trotzdem ablehnen. Das Verhalten des Verursachers ist in jedem Fall ausschlaggebend: „Wird ein Schneebrett fast absichtlich ausgelöst, etwa wenn das Befahren des Hanges ausdrücklich verboten ist oder eine hohe Lawinenwarnstufe herrscht, wird in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung eine Deckung der entstandenen Schäden wohl ablehnen“, erklärt Lindner.
Schadenersatzansprüche können sehr hoch sein
Man darf auch die Höhe des möglichen Schadens nicht vergessen. Die Schadenersatzansprüche können zum Beispiel sehr hoch sein, wenn Dritte durch das Auslösen einer Lawine Dauerverletzungen erleiden. Neben dem Schadenersatz sind vom Verursacher in der Regel auch die Kosten für den Einsatz der Bergrettung zu bezahlen. Eine zusätzliche Sicherheit bietet die so genannte Exzedentenversicherung, welche für Schäden, die die herkömmliche Haftpflichtversicherung übersteigen, einspringt.
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