Regierungssitzung Kärnten
Neue Bauordnung und neues Raumordnungsgesetz beschlossen

Das waren die Themen der 68. Regierungssitzung. | Foto: LPD Kärnten
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Nach der 68. Regierungssitzung traten heute Landeshauptmann Peter Kaiser und die Landesräte Martin Gruber, Daniel Fellner und Sebastian Schuschnig vor die Presse. Was wurde besprochen? Wir haben die Themen zusammengefasst.

KÄRNTEN. In der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung berichtet Landeshauptmann Peter von den gestrigen Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Situation. Man wolle nunmehr nicht nur Inzidenzzahlen, sondern vor allem auch eine Gesamtschau mit der aktuellen Impfsituation oder der Auslastung der Intensivstationen zur Entscheidungsfindung heranziehen. Als zuständiger Referent berichtete Kaiser weiters, dass wegen der Corona-Pandemie die Musikschulbeiträge für das zweite Semester im Schuljahr 2020/21 reduziert wurden. Für das Land Kärnten bedeute dies im Zeitraum Feber bis Juli 2021 einen Einnahmenentfall in der Höhe von rund 590.000 Euro. 

Bei einem weiteren wichtigen Regierungsbeschluss ging es um Unterstützungspersonal für autistische Kinder in Schulen sowie Schulassistenzen inklusive Mobiler Dienste. Laut Kaiser wendet das Land in diesem Bereich 1,3 Millionen Euro pro Jahr auf. Zudem berichtet der Landeshauptmann von einer Verdoppelung des Covid-Budgets, da die für 2021 angesetzte fünf Millionen-Euro-Grenze bereits im ersten Quartal erreicht sein wird. Weitere Themen der Regierungssitzung:

Digital fit für die Schulen zu Hause

Land Kärnten verlängert digitale Offensive

Kärnten mobilisiert bei Contact Tracing

Kärnten stockt bei Contact Tracern weiter auf

Neue Bauordnung beschlossen

Bauordnung wird schneller, einfacher und unbürokratischer

Neues Raumordnungsgesetz beschlossen

Bereits seit 2003 gibt es Bestrebungen, ein neues Raumordnungsgesetz für Kärnten zu erlassen. Heute konnte endlich der Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Landesrat Daniel Fellner gibt in der Regierungssitzung über die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes „Die natürlichen Lebensgrundlagen sind möglichst zu schützen und pfleglich zu nutzen. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren. Der freie Zugang zu Seen, öffentlichen Gewässern und sonstigen Naturschönheiten ist nach Möglichkeit zu sichern. Die Bevölkerung ist vor Gefährdungen durch Naturgewalten sowie vor vermeidbaren Umweltbelastungen soweit wie möglich zu schützen. Der Fortbestand einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist durch die Erhaltung und Verbesserung der dazu erforderlichen räumlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus sind weiterzuentwickeln. Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen freizuhalten, die eine künftige Erschließung verhindern würden.“ Weitere essentielle Themen seien die Vermeidung von Zersiedelung und der Vorrang des Gemeinwohls vor Einzelinteressen.

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