AK Kärnten
Wolfsberger Kosmetikerin leistete jahrelang unbezahlte Arbeit
Die Überstunden einer Wolfsberger Kosmetikerin wurden nicht ausbezahlt und sogar die vereinbarte Mittagspause wurde gekürzt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Kärnten.
WOLFSBERG. Vier Jahre arbeitete die Wolfsbergerin im selben Kosmetikstudio. Doch bezahlte Überstunden und die vereinbarte Mittagspause musste sie sich abschminken.
Arbeitgeber zahlte nicht
Obwohl ihr Arbeitgeber täglich anordnete, dass sie länger als vertraglich vereinbart arbeiten muss und sogar ihre Mittagspause auf 45 Minuten kürzte, blieb die Frau vier Jahre im Betrieb. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wandte sie sich an die AK Bezirksstelle in Wolfsberg.
"Trotz mehrmaliger Intervention beim Arbeitgeber und dessen rechtlicher Vertretung, kam man der Aufforderung zur Abgeltung der Überstunden nicht nach und verweigerte beharrlich die Bezahlung", erklärt Bezirksstellenleiter Jürgen Jöbstl. Auch an einem Schlichtungsgespräch war der Arbeitgeber nicht interessiert.
Fall kam vor Gericht
Schließlich landete der Fall der Wolfsbergerin vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt. Dieses konnte leider nur die 100 Überstunden des letzten halben Jahres heranziehen. Denn laut Kollektivvertrag gibt es eine sechsmonatige Verfallsfrist für Überstunden.
Auf Basis der 100 Überstunden, sprach das Gericht der Frau 1.150 Euro brutto an Nachzahlungen zu.
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
Laut dem Kollektivvertrag für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure verfallen Überstunden nach sechs Monaten. Zudem gibt es keinen geregelten Mindestlohn. Dieser muss mit dem Arbeitgeber ausgemacht werden.
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