AK Kärnten
Buwog versuchte unzulässige Mieterhöhung

Veldner Mieterin sollte zu Unrecht mehr Miete zahlen | Foto: Pixabay/sanremo-domains

Die Wohnbaugesellschaft Buwog wollte die Miete einer Veldnerin unrechtmäßig erhöhen. Die Mieterin suchte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer.

VELDEN. Seit der Privatisierung der Buwog gab es immer wieder Probleme, erklärt AK-Präsident Günther Goach. Die Arbeiterkammer Kärnten vermutet hinter den Mietpreiserhöhungen die Absicht, die Mieter zu vergraulen, da die Immobilien so zum Verkauf frei werden.

Erhöhung wegen Annuitätensprung

Im konkreten Fall der Veldner Mieterin sollte die Miete, laut Buwog, wegen des Annuitätensprunges für das Wohnbaudarlehnen angehoben werden. Da die Mieterin vor einigen Jahren jedoch überlegt hatte die Wohnung zu kaufen, hatte sie jedoch gegenteilige Informationen und wandte sich an die AK-Mietrechtsexperten.
Michael Tschamer von der AK Kärnten bestätigt, dass der Annuitätensprung frühestens im Jahr 2021 zum Tragen kommt. Die AK forderte eine Stellungnahme der Buwog ein und forderte die Wohnbaugesellschaft auf, eine Laufzeitverlängerung des Wohnbaudarlehens beim Land Kärnten zu beantragen.

Wohnbaudarlehen

Die Mieterin in Velden hätte aufgrund des Annuitätensprunges monatlich 223,13 Euro bzw. jährlich 2.677,60 Euro mehr an Miete zahlen müssen. Die Buwog zeigte sich im Schreiben an die Dame jedoch entgegenkommend und hätte die Miete nur um 1,33 Euro, also monatlich 113,70 Euro, erhöht.
Durch das Wohnbaudarlehen des Landes kann der Annuitätensprung 2021 gut abgefedert werden, erklärt Wohnbaureferentin LHStv. Gaby Schaunig. Sie fordert die Buwog dazu auf eine Laufzeitverlängerung des Wohnbaudarlehen zu beantragen.
Durch die Privatisierung der Wohnbaugesellschaft hat sie jedoch keine rechtlichen Möglichkeiten die Buwog zu Antragstellung zu zwingen.

Mieten in Kärnten

Für Schaunig ist klar, dass der Bundesgesetzgeber gefragt ist künftig "eklatante Mietpreiserhöhungen am Privatsektor zu vermeiden". Dafür brauche es eine Mietzinsobergrenze, betont Schaunig.
Im Fall der Buwog geht AK-Präsident Goach davon aus, dass noch weitere Mieter betroffen sind. Wer sich unsicher ist oder Fragen rund um Miete und Mietrecht hat, kann sich beim AK-Mietrecht melden.
"Die besagte Wohnanlage beheimatet mehrere Baustufen. Wir wissen nicht, wie es um die anderen Häuser steht. Im Zweifelsfall gilt: Rufen Sie uns an", betont Goach.

Die Mietrechtsexperten der Arbeitkammer sind unter der Telefonnummer 050 477 2624 erreichbar.


Ergänzung: Reaktion der Buwog

Die Buwog zeigt sich über die Aussendung der Arbeiterkammer Kärnten überrascht und erklärt, dass die Ankündigung des Annuitätensprunges lediglich ein EDV-Fehler war.
Weiters gibt sie an, dass die Mietvorschreibung für März weiterhin die bisherigen Mieten enthielt und die Mieter, die eine Ankündigung des Annuitätensprunges erhielten, bereits mit 6. März von dem Fehler informiert wurden.

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