Kärnten
Zivildienst trotz Untauglichkeit

Wer bei der Musterung als un- oder bedingt tauglich eingestuft wird, darf derzeit auch keinen Zivildienst leisten | Foto: pixabay/paologhedini
  • Wer bei der Musterung als un- oder bedingt tauglich eingestuft wird, darf derzeit auch keinen Zivildienst leisten
  • Foto: pixabay/paologhedini
  • hochgeladen von Kathrin Hehn

Junge Männer können sich derzeit zwar zwischen Zivil- und Grundwehrdienst entscheiden, jedoch nur, wenn sie grundsätzlich für tauglich befunden wurden.

KÄRNTEN. Für das Österreichische Bundesheer ist man entweder tauglich oder eben nicht. "Bedingt tauglich" gibt es hier nicht. Beim Zivildienst sieht die Sache jedoch anders aus, denn hier können Abstufungen gemacht werden.

Untauglich = Kein Zivildienst

Fabian L. wollte gerne Zivildienst leisten. Aufgrund seiner Sehschwäche, die ihn im Alltag nicht beeinträchtigt, wurde er jedoch bei der Musterung als untauglich eingestuft. Laut der derzeitigen Gesetzeslage darf er nun auch keinen Zivildienst leisten.
Für Landesrat Daniel Fellner macht diese Regelung wenig Sinn, auch weil die Zahl der Zivildiener in den letzten Jahren stark gesunken ist. "Auch wer bei der Musterung als untauglich, beziehungsweise bedingt tauglich, eingestuft wird, sollte Zivildienst leisten (können)", erklärt Fellner.
Er will sich für eine zeitgemäße Lösung einsetzen. Wer nicht schwer heben kann, kann beispielsweise trotzdem Kinder beim Lernen unterstützen, erklärt der Landesrat.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.