Corona-Virus
Abholservice in der Gastronomie wieder erlaubt

Eine Abholung von vorbestellten Speisen ist wieder möglich. | Foto: Pixabay/Free-Photos

Erneute Änderung: Nun darf man vorbestellte Speisen – unter einigen Bedingungen – wieder in der Gastronomie abholen.

KÄRNTEN. Zur Vorgeschichte: Anfangs war das Abholen von Speisen in der Gastronomie erlaubt, Ende März dann nicht mehr (Lieferservice allerdings schon). Soeben wurde die 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz veröffentlicht. Dort heißt es: "Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird."

"Ein kleiner Strohhalm"

Die Wirtschaftskammer Kärnten begrüßt diese Änderung: "Die Politik hat damit auf eine Notwendigkeit reagiert. Das Abholservice ist für viele unserer Betriebe die einzige Möglichkeit, weiterhin Umsätze zu erwirtschaften. Es ist ein kleiner Strohhalm, um unternehmerische Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten", so Fachgruppenobmann Stefan Sternad. 

Hohe Strafen bei Verstößen

Er appelliert aber auch an seine Kollegen: "Es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne Wirt die Hygiene- und Abstandsregelungen strikt einhält!" Bis zu 3.600 Euro sind bei Verstößen an Strafen zu befürchten. Und die Politik könnte das Abholservice dann auch wieder verbieten. 
Sternad fordert aber auch: "Es muss weitere Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft geben – und zwar schnell und unbürokratisch! Eine reine Ankündigungspolitik hilft unseren Betrieben nicht weiter!"

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