AK Kärnten
Am 18. März starten die Steuerspartage

"Holen Sie Ihr Geld zurück": Die Steuerspartage der AK Kärnten beginnen am 18. März | Foto: AK Kärnten/Walter Fritz
  • "Holen Sie Ihr Geld zurück": Die Steuerspartage der AK Kärnten beginnen am 18. März
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"Holen Sie Ihr Geld zurück" – unter diesem Motto finden die Steuerspartage der Arbeiterkammer Kärnten ab 18. März 2019 statt.

KÄRNTEN. Im Vorjahr konnte die AK Kärnten rund 6,1 Millionen Euro für die Kärntner zurückholen. Im Durchschnitt bekommt jeder Arbeitnehmer 350 Euro durch die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück.
Während der Steuerspartage helfen die Steuerexperten der AK den Kärntner Arbeitnehmer beim Steuerausgleich. Sie geben Tipps oder führen den Steuerausgleich direkt vor Ort und mit den Betroffenen durch.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch noch fünf Jahre rückwirkend gemacht werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus

Jedes Jahr bleiben trotz automatischer Veranlagung Millionen beim Finanzamt liegen, weil viele auf den Lohnsteuerausgleich verzichten. Dabei zahlt es sich in den meisten Fällen aus die Arbeitnehmerveranlagung zu machen, erklärt Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen.

Steuermindernde Gründe sind beispielsweise:

  • Kinderfreibeträge
  • Betreuungskosten
  • Werbungskosten für Weiterbildung
  • Begräbniskosten
  • Zahnersatz
  • Kur- und Krankenkosten

Lohnsteuerausgleich mit der AK

Wer seinen Steuerausgleich mit den Steuerexperten der Arbeiterkammer Kärnten machen möchte, kann ab sofort einen Termin in der nächstgelegen Bezirksstelle vereinbaren.
Eine Checkliste, welche Unterlagen man mitbringen sollte, findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer. Weiters sollte man seine persönlichen Zugangsdaten für FinanzOnline mitbringen sowie eine Ausdruck des Pendlerrechners, wenn Anspruch auf die Pendlerpauschale besteht.

Familienbonus Plus

Seit 1. Jänner 2019 gibt es den "Familienbonus Plus" (FB+) als Steuerabsatzbetrag. Dieser vermindert die Einkommen- und Lohnsteuer direkt.
Der "Familienbonus Plus" muss in jedem Fall extra beim Arbeitgeber oder nachträglich beim Finanzamt durch die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Für Kinder die in Österreich leben erhält man bis zum 18. Geburtstag monatlich 125 Euro, ab dem Monat danach 41,68 Euro. Der "Familienbonus Plus" kann beim Arbeitgeber oder nachträglich durch die Arbeitnehmerveranlagung 2019 beantragt werden.

Bei getrennt lebenden Eltern, bei denen einer Unterhalt zahlt, empfiehlt die AK Kärnten den "Familinebonus Plus" nachträglich über den Lohnsteuerausgleich zu beantragen, da nur so eine sinnvolle Aufteilung möglich ist.

Mögliche Abschreibposten

  • wenn man nicht das ganze Jahr über berufstätig war
  • wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren
  • wenn man aufgrund eines niedrigen Einkommens zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer zahlt
  • wenn man laut Pendlerrechner Anspruch auf die Pendlerpauschale hat
  • wenn man neben dem Studium arbeitet oder sich im Beruf weitergebildet hat
  • als Alleinerzieher oder Alleinverdiener
  • wenn Kinder bis 10 Jahren eine kostenpflichtige Kinderbetreuungseinrichtung besuchen
  • wenn man einen Computer oder andere Arbeitsmittel für berufliche Zwecke gekauft hat

Steuerspartage 2019

AK Klagenfurt: 18., 19. & 20. März (Bahnhofplatz 3, Tel. 050 477 3001)
AK Feldkirchen: 20. & 21. März (Max-Blaha-Straße 1, Tel. 050 477 5615)
AK St. Veit: 20. & 21. März (Friesacher Straße 3, Tel. 050 477 5415)
AK Villach: 25., 26. & 27. März (Kaiser-Josef-Platz 1, Tel. 050 477 5115)
AK Spittal: 25., 26. & 27. März (Lutherstraße 4, Tel. 050 477 5315)
AK Hermagor: 28. März & 4. April (Wulfeniaplatz 3, Tel. 050 477 5132)
AK Wolfsberg: 1., 2. & 3. April (Am Weiher 7/2, Tel. 050 477 5215)
AK Völkermarkt: 1., 2. & 3. April (Hans-Wiegele-Straße 2, Tel. 050 477 5515)

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