Arbeiterkammer Kärnten
Freien Karfreitag noch bis diesen Freitag melden!

- Karfreitag: Wer da Urlaub haben will, muss das diese Woche mitteilen.
- hochgeladen von Vanessa Pichler
Die Arbeiterkammer Kärnten rät: Will man am Karfreitag Urlaub haben, muss man das bis diesen Freitag dem Arbeitgeber mitteilen!
KÄRNTEN. Soll der "persönliche Feiertag" der Karfreitag sein? Wenn ja, dann muss man das bis spätestens Freitag, 10. Jänner, seinem Dienstgeber melden. Denn es gilt: Pro Urlaubsjahr kann jeder Arbeitnehmer einmal den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs als "persönlichen Feiertag" einseitig bestimmen. Doch man muss das spätestens drei Monate vorher schriftlich bekanntgeben.
Nicht falsch verstehen: Ein Urlaubstag geht trotzdem drauf! Es geht hier um das einseitige Recht des Arbeitnehmers, diesen Urlaubstag zu nehmen.
Für Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach ist dies nach wie vor ungerecht und er richtet eine Forderung an die neue Bundesregierung: "Der Karfreitag muss für alle als gesetzlicher Feiertag gültig werden!"
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