22 Waffenverbote im Jahr 2010

Ein Waffenverbot wird verhängt, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass Waffen missbräuchlich verwendet werden. | Foto: Michael Möller/Fotolia
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BEZIRK (sta). Dass ein Waffenverbot verhängt wird, kommt eher selten vor. Im laufenden Jahr sind es bisher zehn Fälle, über die ein Verbot verhängt wurde. 2011 waren es bisher 22 Menschen im Bezirk, denen der Besitz von Waffen und Munition untersagt wurde, so Raphael Bina von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf. Waffenverbote werden verhängt, wenn die Gefahr besteht, dass Waffen missbräuchlich verwendet werden. Hauptgründe für die Abnahme von Waffen sind gefährliche Drohungen, Aggressionshandlungen, strafgerichtliche Verurteilungen, psychische Auffälligkeiten sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Personen, die genehmigungspflichtige Schusswaffen (siehe Zur-Sache-Kasten) erwerben wollen, müssen dafür eine Begründung abgeben, wie die Ausübung eines Schießsports, der Jagd oder das Sammeln von Waffen. Als Rechtfertigung kommt auch in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffen innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will, so Bina Die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde setzt den Bedarf des Antragstellers und dessen Verlässlichkeit voraus. Meldepflichtige oder sonstige Schusswaffen (Zur-Sache-Kasten) können ohne Begründung erworben werden. Inhaber waffenrechtlicher Dokumente werden alle fünf Jahre einer sogenannten Verlässlichkeitsprüfung unterzogen. Überprüft wird die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffe. Außerdem wird der Waffenführerschein abverlangt. Es wird beurteilt, ob der Waffenbesitzer aufgrund seiner Persönlichkeit und seinem bisherigen Verhalten keinen Grund zur Annahme gibt, von der Schusswaffe unzulässigen Gebrauch zu machen. Laut Bina haben Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, ein Gutachten darüber einzuholen, ob sie dazu neigen, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

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