Ehe 2020
Heiraten hat auch heutzutage noch Vorteile

Erich Bernögger, Rechtsanwalt in Kirchdorf an der Krems | Foto: Bernögger/Foto Fritz
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Ist die Ehe im Jahre 2020 überhaupt noch "sinnvoll"? Ja, sagt Rechtsanwalt Erich Bernögger.

KIRCHDORF/KREMS. Eine Eheschließung hat auch in unserer heutigen modernen Zeit noch immer einen gewissen Versorgungs- und Absicherungscharakter. "Ein Ehepartner hat gesetzlich weit mehr Rechte als ein Lebensabschnittspartner", erklärt Anwalt Erich Bernögger aus Kirchdorf. So steht beispielsweise nur dem Ehegatten bzw. der Ehegattin beim Ableben des anderen ein Anspruch auf Witwenpension zu. "Auch im Erbrecht ist man bessergestellt, wenn man verheiratet ist", sagt Bernögger. "Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht, jedenfalls ein Pflichtteilsrecht. Darüber hinaus hat er auch ein gesetzliches Vorausvermächtnis. Es steht ihm insbesondere das Recht zu, die bisherige als Ehewohnung benützte Wohnung weiterhin zu nützen, ebenso den ehelichen Hausrat."

Stichwort "Versorgungsfunktion":  Ein unschuldig geschiedener Ehepartner hat gegenüber dem "schuldigen Teil" einen Unterhaltsanspruch. "Es gibt auch einen verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruch nach Billigkeit, insbesondere für junge Mütter oder ältere Frauen. Eine Eheschließung macht daher nach wie vor auch aus Sicherheits- und Versorgungsgedanken Sinn. Man möchte ja auch den Menschen, den man am meisten liebt, im Notfall abgesichert sehen."

hubertjust.at

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