Philip Pawluk: „Lehrlinge brauchen ein Sprachrohr“
TCG Unitech-Jugendvertrauensrat Philip Pawluk warnt vor der geplanten Abschaffung der gewerkschaftlichen Jugendvertreter.
BEZIRK. Mit der Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre plant die österreichische Regierung die Abschaffung des Jugendvertrauensrats. „Die Lehrlinge brauchen ein Sprachrohr – schafft man den Jugendvertrauensrat ab, würden ihre Anliegen nicht mehr intensiv behandelt werden“, kritisiert Philip Pawluk. Der 20-jährige Mechatroniker bei TCG Unitech in Kirchdorf ist seit 2015 Jugendvertrauensrat und seit 2017 dessen Vorsitzender.
"Wohlbefinden im Betrieb würde leiden"
Pawluk weist auf die vielfältigen Aufgaben des Jugendvertrauensrates hin wie etwa die Beratung und Interessenvertretung bei Themen wie Kollektivvertrag und Lehrlingsrechten. „Es würde wohl dazu führen, dass das Wohlbefinden im Betrieb bei vielen Lehrlingen spürbar sinken würde“, sagt Pawluk, der auf die enge Zusammenarbeit mit der Leitung der Lehrausbildung hinweist, durch die in den vergangenen Jahren viele Anliegen wie Technische Schulungen, ein neues Turnusdienst-Programm, aber auch Veranstaltungen zur sozialen Bindung im Betrieb, etwa Lehrlingsausflüge, erreicht wurden.
Über den Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer (unter 18 Jahren bzw. Lehrlinge unter 21 Jahren) beschäftigt sind, ist für die Vertretung ihrer Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Dessen Rechte und Pflichten wie Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode (zwei Jahre) entsprechen im Wesentlichen jenen der Betriebsratsmitglieder. Die wichtigsten Aufgaben sind, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer wahrzunehmen; darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis gelten, eingehalten werden; die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats sowie Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen.
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