Rechtliche Tricks und Fallen rund um Vereine
Heimo Czepl aus Kirchdorf ist einer von zehn geprüften Vereinsspezialisten in Österreich.
KIRCHDORF (sta). Heimo Czepl ist Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. Er betreut Vereine in rechtlichen Belangen in ganz Österreich vom sozialen Verein bis hin zu Kultur- und Sportvereinen. In der Beratung spielt die Vermeidung der persönlichen Haftung von Vereinsfunktionären eine zentrale Rolle. Die Haftung eines Vereinsvorstandes ist recht ähnlich der eines GmbH-Geschäftsführers gestaltet. Ein Verein ist in der Regel ein kleines Unternehmen.
Die gute Nachricht: "Ein weit verbreiteter Irrglaube besteht darin, Vereinsvorstände würden automatisch für Schulden des Vereines persönlich haften. Das ist schlicht falsch. Eine Haftung etwa für Bankschulden kann in der Regel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Ein schärferer Maßstab wird bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen angesetzt. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet, hilft die Ausrede, sich mit diesen Bestimmungen nicht auszukennen zur Vermeidung einer persönlichen Haftung nicht", so Czepl.
Wann haftet der Vorstand?
Der weit verbreitete Glaube, Gemeinnützigkeit bedeute einfach keinen Gewinn zu erzielen, entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, vielmehr müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. "Entspricht die Vereinssatzung nicht den Gemeinnützigkeitsbestimmungen, was nach unserer Praxiserfahrung in rund zwei Drittel der Fälle der Fall ist, da auf Vorlagen aus dem Internet zurückgegriffen wird – ist der Verein grundsätzlich steuerpflichtig. Für nicht abgeführte Abgaben und Beiträge kann der Vereinsvorstand persönlich haften", so Czepl. Das zweite große Praxisproblem sind Zahlungen an Vereinsmitglieder und Helfer für Mitarbeit im Verein zum Beispiel für Vereinsfeste, oder für Sportler als Trainings- bzw. Wettkampfentschädigung. "Die weit verbreitete Meinung, all diese Tätigkeiten geschehen freiwillig, damit könne mit der 'Steuer' nichts passieren ist eine krasse Fehleinschätzung. In der Vereinsarbeit sollten die Funktionäre mit den wichtig-#+sten rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut sein, ansonsten kann es leicht zum bösen Erwachen kommen", warnt der Kirchdorfer Rechtsexperte.
Vereinsfeste können bei Einhaltung der Grenzen der Vereinsrichtlinien ohne steuerliche Konsequenzen veranstaltet werden. Das sollte sehr ernst genommen werden, zahlreiche Vereine haben durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sinnfreie Verfahren und persönliche Haftungen provoziert.
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