Unfall mit Todesfolge in Steyrling: Freispruch für Lenker
Schuld eines Klausers konnte nicht bewiesen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
KLAUS-STEYRLING (sta). Am 18. Februar 2017 in der Nacht ereignete sich auf der Steyrlinger Landesstraße ein Unfall, bei dem ein 61-jähriger Mann, ebenfalls aus Steyrling, überfahren wurde. Durchgeführte Reanimationen blieben erfolglos, der Mann starb.
Nach umfangreichen Erhebungen der Polizei und mehreren hundert überprüften Fahrzeugen konnte ein Lenker aus Klaus ausgeforscht werden. Laut Polizei gestand er, das Unfallopfer mit seinem Pkw überfahren zu haben. Er wurde wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung angezeigt.
Von diesem Vorwurf wurde der Fahrzeuglenker jetzt aber am Bezirksgericht in Kirchdorf freigesprochen. Christoph Mayer, Mediensprecher vom Landesgericht Steyr dazu: "Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Es wurden Zeugen einvernommen sowie ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen und ein medizinisches Gutachten eingeholt. Die Schuld des Angeklagten konnte schlussendlich nicht bewiesen werden. Es war nicht eindeutig nachweisbar, ob das Überfahren des Unfallopfers auch ursächlich für den Tod war oder ob vorher schon Autos über die Person gefahren sind." Das ergangene Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.