Mehr Ausgleichszulage für Bauernpensionisten

Josef Striegl, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Bauern | Foto: SVB
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(sta). Eine spürbare Verbesserung gibt es seit 2017 für viele Bezieher von besonders niedrigen Pensionen, die mindestens 360 Beitragsmonate in ihren Berufsleben erworben haben. In Österreich gibt es keine „Mindestpension“. Wenn aber das Gesamteinkommen eines Pensionisten (Bruttopension und sonstige Nettoeinkünfte) einen bestimmten Betrag, den sogenannten Richtsatz, nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage.

Erhöhung um 15 Prozent
Für einen alleinstehenden Pensionsbezieher beträgt derzeit dieser Ausgleichszulagenrichtsatz 889 Euro für ein Ehepaar im gemeinsamen Haushalt 1.334 Euro. "Der Einzelrichtsatz erhöht sich nunmehr von 889 Euro auf 1000 Euro wenn mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung vorliegen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies in der Praxis eine Erhöhung um beachtliche 15 Prozent des Nettoanspruchs. Allein im Bezirk Kirchdorf sind über 100 Bauernpensionisten von dieser Maßnahme betroffen", sagt Josef Striegl, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.
Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben oder verpachtet, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte, wie das Ausgedinge oder der Pachtzins, sondern ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“, angerechnet.

Antrag ausfüllen und retournieren
Für Pensionisten, die schon bisher eine Ausgleichszulage bekommen haben und auf die nun der erhöhte Einzelrichtsatz anzuwenden ist, wurden die erhöhten Ausgleichszulagenansprüche bereits automatisch angewiesen.
Aufgrund der außerordentlichen Richtsatzerhöhung entstehen auch neue (erstmalige) Ausgleichszulagenansprüche. In diesen Fällen ist eine gesonderte Antragstellung samt Einkommensmeldung notwendig, da sämtliche Nettoeinkünfte bei der Berechnung der Ausgleichszulage berücksichtigt werden müssen.
Die betroffenen Personen wurden bereits schriftlich kontaktiert. Es ist wichtig, dass der übermittelte Antrag rasch ausgefüllt an die SVB retourniert wird.

Aufgrund der klein- und mittelbäuerlichen Struktur ist das Pensionsniveau in der Landwirtschaft im Verhältnis recht niedrig; die Bauernpension beträgt durchschnittlich nur knapp über 800 Euro.
"Von dieser außerordentlichen Verbesserung profitieren daher sehr viele Bezieher von bäuerlichen Niedrigpensionen. Auf Hinterbliebenenpensionen findet der höhere Ausgleichszulagen-Richtsatz allerdings keine Anwendung", so Striegl.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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