Westendorf - Raumordnung
Bei der Raumordnung wurde "nachgeschärft"

Mit der Vertragsraumordnung will man schärfere Regeln im Bereich Immobilien/Wohnbau anwenden. | Foto: Kogler
  • Mit der Vertragsraumordnung will man schärfere Regeln im Bereich Immobilien/Wohnbau anwenden.
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Steigende Immobilienpreise in Westendorf, neue Regelungen bei Raumordnungsverträgen. Bgm. Annamarie Plieseis im Gespräch.
WESTENDORF. Kampf gegen illegale Freizeitwohnsitze, leistbares Wohnen, steigende Immobilienpreise – diese Themen brennen wie andernorts auch in Westendorf unter den Nägeln. Einen Hebel fand man hier mit neuen Raumordnungsverträgen. Dazu gab es auch Kritik, zuletzt etwa im Zuge eines geplanten Hotelumbaus, der durch die neue Regelung nicht durchgeführt werde bzw. werden könne.

"Da in Westendorf die Immobilienpreise explodieren und Nachbarn und Einheimische dabei kaum Berücksichtigung finden, war es meiner Meinung nach dringend erforderlich, die Raumordnungsverträge nachzubessern. Jeder will seine Immobilie am internationalen Markt anbieten und Höchstpreise erzielen. Was bedeutet das für unser Dorf? Wir wissen, dass Westendorf sehr viel Lebensqualität für Jung und Alt bieten kann, eine begehrte Lage mit vielen Sport- und Erholungsmöglichkeiten und auch noch ein funktionierendes Vereinsleben hat. Wir wissen es alle zu schätzen, müssen aber auch darauf achten, dass uns dieser Wert nicht verloren geht und in Westendorf die richtig verwurzelten Einheimischen, denen Ehrenamt und freiwillige Beiträge für Sport und Kultur in unserem Dorf, Nachbarschaftshilfe und Solidarität wichtig sind, in Zukunft nicht in der Minderheit sind. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, das von der Landesregierung immer wieder propagierte Instrument der Vertragsraumordnung im derzeit möglichen Umfang zu nutzen und daher den Inhalt der Verwendungsverträge verschärft",

erklärt Bgm. Annamarie Plieseis dazu.

Inhaber wertvoller Immobilien lassen dazu jedoch Kritik laut werden und sprechen von großem Eingriff ins Eigentum, so die Ortschefin. "Leider gibt es kaum mehr Inhaber von Immobilien, die an echte Werte für unser Westendorf jenen Mitbürgern, die nicht die Möglichkeit hatten, ein Erbe anzutreten, Wohnraum anzubieten oder in unternehmerischer Weise einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung unseres Ortes zu leisten. Jeder, der eine betriebliche, touristische oder eigene Nutzung der Quadratmeter anstrebt, hat keine Einschränkungen. Die verbesserten Raumordnungsvereinbarungen sollten daher auch motivieren, unternehmerisch tätig zu werden", betont Plieseis, "Solidarität und Ordnung sollten im Vordergrund stehen und Regelwerke für geordnetes Bauwesen sind der Garant für eine gesunde Weiterentwicklung unseres Dorfes."

Richtlinienänderung, GR-Beschluss 27. 10. 2020, 13 Ja, 1 Nein:

  • · Bei Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen mit einer Gesamtnutzfläche ab 300 m2 müssen 50 % der Nutzfläche an Einheimische zu Wohnbauförderungspreisen (eine Abweichung von 10 % ist möglich) veräußert werden, die restlichen 50 % können frei verkauft werden. Vorher kann aber noch der Eigenbedarf an Wohnfläche in Abzug gebracht werden.
  • · Das Angebot muss 1 Jahr nach Bauvollendung auf der Homepage der Gemeinde offeriert werden. Erst wenn wirklich kein Bedarf von Einheimischen besteht, kann die Wohnung frei verkauft werden.
  • · Einheimisch ist jene Person, welche durchgehend den Hauptwohnsitz mindestens 10 Jahre in Westendorf besessen hat.
  • · Bei den Sicherungsmitteln sollte das Vorkaufsrecht für die Gemeinde von derzeit 15 Jahren auf 25 Jahre verlängert werden.
  • · Zustimmungs- und Vorschlagsrecht der Gemeinde zu den einzelnen Bewerbern.
  • · Überbindungspflicht an den Rechtsnachfolger bzw. bei Weiterveräußerung.
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