Reith b. K. - Gebühren
Gebühren in Reith indexmäßig angepasst
Beschlussfassung über die Indexanpassung der Gemeindeabgaben und privatrechtlichen Entgelte in Reith.
REITH. Bgm. Stefan Jöchl erläutert im Reither Gemeinderat (September) die jährliche Gebührenanpassung. Die Erhöhung gemäß Verbraucherpreisindex seit dem vorjahr beträgt demnach 2,8 %.
Nachdem in den kommenden Jahren wesentlich mehr Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und der Kanalisation anstehen, wird eine Anpassung der Gebühren dahingehend vorgenommen, dass der Wasserzins um 0,50 € je m3 erhöht wird. Damit dies zu keiner Mehrbelastung für die Reither Bevölkerung führt, wird gleichzeitig der Kanalzins zwar indexiert, jedoch dann um 0,50 € je m3 reduziert, wie Jöchl erklärte.
Bundesförderungen
Durch diese Änderung wird nicht nur den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung getragen, sondern komme die Gemeinde durch diese Maßnahme auch in den Genuss der Bundesförderung für Wasserversorgungsanlagen-Erweiterungen - Voraussetzung für diese Förderung in Höhe von 21 % ist ein gemeindeweiter Wasserzins von über 1 € je m3. Für den Verbraucher kommt es durch die Erhöhung und gleichzeitig der Senkung zu keiner Mehrbelastung.
Jene - vor allem landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung sowie der Skilift - die von einem Kanalzins befreit sind und ausschließlich Wasser beziehen, wird künftig ein Zweckzuschuss gewährt, um eine Mehrbelastung zu vermeiden.
Die Indexanpassung wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen.
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