St. Ulrich - Parkgebühen
Nun Ausnahmen bei den Parkgebühren

GR-Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung. | Foto: Kogler
  • GR-Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung.
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GR-Beschluss über Ausnahmen bei der Parkgebührenverordnung.

ST. ULRICH (niko). Wie berichtet wird seit geraumer Zeit am Y-Parkplatz sowie beim Fußballplatz eine Parkgebühr eingehoben (pauschal 3 €, 00 – 24 Uhr, bis Ende November). Es gibt auch eine Saisonkarte um 100 Euro. Der Gemeinderatsbeschluss im Frühjahr dafür lautete: 9 Ja, 4 Nein. Bei Vergehen wird eine Strafe von 25 € (zuzügl. Ticketpreis 3 €) eingehoben.

"Die Parkraumbewirtschaftung hat sich positiv entwickelt. Natürlich gibt es auch uneinsichtige Parkplatzbenützer", so Bgm. Brigitte Lackner. Demgemäß gab es auch diverse Beschwerden in der Gemeinde. Vor allem die pauschale Gebühr – statt zeitlicher Staffelung – sorgt für Kritik.

Nun wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass bei Veranstaltungen am Fußballgelände eine Ausnahme zum Tragen kommt und keine Gebühren auf beiden Parkplätzen eingehoben wird. Die Veranstaltung (u. a. Fußballspiele, IDUS etc.) müssen bei der Gemeinde gemeldet werden; dann wird auf den Parkautomaten ein entsprechender Vermerk angebracht.

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