Bezirk Kitzbühel – Freizeitwohnsitze
Und ewig grüßt der Freizeitwohnsitz

Die Freizeitwohnsitz-Problematik (legale und illegale) ist in der ganzen Region ein Diskussionsthema. | Foto: Kogler
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  • Die Freizeitwohnsitz-Problematik (legale und illegale) ist in der ganzen Region ein Diskussionsthema.
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Die Problematik von (legalen und illegalen) Freizeitwohnsitzen im Land ist dringlich und viel diskutiert.
BEZIRK KITZBÜHEL, TIROL. Wie berichtet wurde im Landtag ein (abgeänderter) Dringlichkeitsantrag der Liste Fritz angenommen, in dem eine "Aktion scharf" gegen mutmaßlich illegale Freizeitwohnsitze gefordert wird.
"Wann wenn nicht jetzt wären Kontrollen gut und gezielt durchführbar?", so Liste-Fritz-LA Markus Sint. „Wer sich offenen Auges durch den Bezirk bewegt, kann zahlreiche Autos mit ausländischen Kennzeichen sehen, die aufgrund der nicht stattfindenden Wintersaison weder Urlaubsgästen noch Saisonniers gehören können. Die Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen machen es leichter, mutmaßlich illegale Freizeitwohnsitze zu kontrollieren und aufzudecken. Jeder der einen Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet hat, muss in Zeiten von Home Office, Home Schooling und Co. in seinen eigenen vier Wänden anzutreffen sein. Für die Bezirksverwaltungsbehörden und die Gemeinden ist jetzt die ideale Zeit, um mit Kontrollen die Einhaltung der Tiroler Gesetze zu überprüfen", so Sint. Es gehe nicht um Schikane, sondern um die Einhaltung der Gesetze im Land. "Durch Freizeitwohnsitze geht viel Grund und Boden verloren, während andere Menschen händeringend einen leistbaren Platz zum Wohnen suchen. Durch den Zuwachs an legalen und illegalen Freizeitwohnsitzen werden immer mehr Dörfer in Tirol zu Geisterdörfern", so der Abgeordnete, der betont, dass auch Investorenmodelle (Chalet-Dörfer u. ä.) den Ausverkauf befeuern und neue Freizeitwohnsitze durch die Hintertüre bringen. Alle möglichen und unmöglichen rechtlichen Schlupflöcher würden dabei genutzt. Für den Kampf dagegen benötige es eine "Taskforce" des Landes.

Freizeitwohnsitzabgabe

Seit 1. 1. 2020 ist das Freizeitwohnsitzabgabengesetz in Kraft. Dieses bringt zwar Einnahmen für die Gemeinden, löst aber nicht das Grundproblem, wie seitens der AK Tirol betont wird. Illegale Wohnsitze (geschätzte 10.000 landesweit) werden von dieser Abgabe nicht erfasst. Freizeitwohnungen treiben weiterhin die Preise, Spekulation findet weiterhin statt, die Infrastrukturen verteuern sich für und in den Kommunen.
Detail am Rande: Der Anfang der 2000er-Jahre für Uschi Glas genehmigte Wohnungskauf als "Arbeitswohnsitz" in Kitzbühel ist seither für viele Vorbild zur Schaffung von Freizeitwohnsitzen unter diesem Titel.

Von Seiten des Landes wurde Mitte 2020 festgelegt, dass Kontrollorgane, die im Auftrag von Gemeinden tätig sind, finanziell zu untersützen. Der Kontrolldruck sollte erhöht werden. Strafgelder sollen in die Gemeindekassen fließen. Eine mehrfach geforderte Übertragung der Kontrollinstanz von den Gemeinden hin zu den Bezirken bzw. zum Land seien laut Tiroler Verfassungsdienst nicht möglich.

Für die Gemeinden wurde im Vorjahr von der BH Kitzbühel ein "Leitfaden" bzw. eine Handlungsempfehlung für die Kontrolle von Freizeitwohnsitzen erarbeitet, die die Kontrolltätigkeit für die Gemeinden erleichtern soll.

Am Beispiel Waidring

"Die Überprüfung von allenfalls nicht rechtmäßigen Freizeitwohnsitzen und die Untgerbindung dieser ist für die Gemeinden eine große Herausforderung", weiß Bgm. Georg Hochfilzer, Waidring.
In der 2.000-Einwohner-Gemeinde gibt es rund 90 genehmigte Freizeitwohnsitze, die seit 2020 die Wohnsitzabgabe zahlen müssen. Neue Freizeitwohnsitze dürfen nicht mehr geschaffen werden. "Die Kontrolle allfälliger nicht genehmigter Freizeitwohnsitze war bisher nur eingeschränkt möglich. Durch Gesetzesanpassungen des Landes sollten die Kontrollen verbessert werden. Auch in Waidring wurden die Überprüfungen gestartet und Eigentümer/Inhaber möglicherweise nicht rechtskonformer Wohnsitze zur Stellungnahme aufgefordert. Diese sind veranlasst, den Nachweis zu erbringen, dass kein Freizeitwohnsitz vorliegt, sondern der Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen (Hauptwohnsitz, Anm.) bildet. Wir der Nachweis nicht schlüssig erbracht, muss die Behörde die Nutzung des Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz untersagen", so der Ortschef.

Es gebe nun große Proteste gegen die Überprüfungsmaßnahmen. "Dabei war jedem Grunderwerber bekannt, dass keine neuen Freizeitwohnsitze geschaffen werden dürfen", so Hochfilzer. Bei geplanten Bauvorhaben wird nun bereits im Bewilligungsverfahren der Nachweis eingefordert, dass eine spätere Nutzung als Freizeitwohnsitz so weit als möglich ausgeschlossen werden kann. "Das sollte dazu beitragen, dass der enorme Druck auf das vorhandene Bauland etwas entschärft wird", so Bgm. Hochfilzer.

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