Westendorf
Zukunft eines alten Hofs noch offen

Diskussionen über die Schutzwürdigkeit des Obermanharthofs in Westendorf. | Foto: Kogler
  • Diskussionen über die Schutzwürdigkeit des Obermanharthofs in Westendorf.
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WESTENDORF (niko). Wie bereits mehrfach berichtet gab es in Westendorf Unstimmigkeiten bzw. Streit um die Unterschutzstellung des Obermanharthofs im Ortszentrum.
Das Bundesdenkmalamt hat den Hof letztlich unter Denkmalschutz gestellt. Gegen den Bescheid hat dann der Hofbesitzer berufen (dieser will den Hof abtragen und auf dem Areal Neubauten errichten, Anm. d. Red.). Auch der Gemeinderat hatte sich mehrheitlich gegen den Denkmalschutz ausgesprochen, während Bgm. Annamarie Plieseis für den Erhalt des Hofs eintrat.

Teilweise Recht bekommen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile dem Einspruch zum Teil Recht gegeben. Der Anger und das Innenleben des Hofs wurden vom Denkmalschutz ausgenommen.
Im Gemeinderat fragte GR Josef Lenk an, wie nun die Situation sei. Bgm. Plieseis erklärte, dass lt. Urteil das unbegaute Grundstück nicht in den Schutz miteinbezogen werde, ebenso das Innere des Wirtschaftsteils der Hofanlage. Alle weitere Teile des Hofs würden unter Schutz gestellt.

"Da dieses Urteil wahrscheinlich zu keiner Verbesserung des lstzustandes führt und die Hofanlage im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt, sollte die Bürgermeisterin Lösungsgespräche mit dem Eigentümer führen", so GR Lenk.
Die Zukunft des alten Bauernhofs bleibt (noch) offen.

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