Blaulichtorganisationen
Gesetzliche Erleichtungen für Blaulichtorganisationen
VP-NR Lettenbichler: Wichtiges Signal an Ehrenamtliche in der Berg-, Wasser und Höhlenrettung.
BEZIRK/WIEN (niko). Mit dem im Nationalrat beschlossenen Maßnahmenbündel für das Kraftfahrzeuggesetz kommt eine Reihe an notwendigen Anpassungen.
Neben der nunmehr geschaffenen Möglichkeit für Fachärzte, im Notfall mit Blaulicht zu fahren, wird auch ein langgehegter Wunsch der Berg-, Wasser und Höhlenrettung erfüllt. „Es war höchst an der Zeit, überfällige Entlastungen auf den Weg zu bringen und unnötige Bürokratie abzubauen,“ so NR Josef Lettenbichler zum beschlossenen Gesetz.
Belastung beseitigt
Die bis dato in die Landesgesetzgebung fallende Blaulichtgenehmigung hatte für die Berg-, Wasser und Höhlenrettung zur Folge, dass sie bei Einsätzen in anderen Bundesländern die fest montierten Blaulichtanlagen verdeckten mussten. Vor allem für ehrenamtliche Helfer im Bezirk Kitzbühel war dies bei Einsätzen im benachbarten Salzburg eine Belastung. „Diese bürokratische Hürde wird mit der Novelle des Gesetzes nun beseitigt“, so der Unterländer Abgeordnete.
Ebenso entfällt mit dem Gesetz die bisher geltende Vignettenpflicht für diese Organisationen.
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