Kitzbühel - Gemeinderat - Abgaben
Höchstsätze bei Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Beschluss im Rathaus zu zwei Abgaben. | Foto: Kogler
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Gemeinderat beschloss Höchstsätze bei Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe; Aufforderung an das Land zur Gesetzesnovelle.

KITZBÜHEL. Durch die Anpassung der Sätze für die Freizeitwohnsitzabgabe (seit 1. 1. 2020) und die die Einführung der Leerstandsabgabe (ab 1. 1. 2023) durch das Land Tirol musste auch der Kitzbüheler Gemeinderat die Abgabenhöhe bzw. die Verordnung neu beschließen.
Nach längerer Debatte wurden jeweils die Höchstsätze für beide Abgaben beschlossen (einstimmig bzw. mehrheitlich). Zudem wurde ein Antrag an den Landtag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen, da man wesentliche Mängel (zu niedrige Sätze, Praktikabilität, Kontrollmöglichkeit, Lenkungseffekt) ortet.

Die Sätze für die Leerstandsabgabe wurden nach dem Immobilienpreisspiegel und Gutachen vom Land festgesetzt. Wie bei der Freizeitwohnsitzabgabe kommen in Kitzbühel auch bei dieser neuen Abgabe die Höchstsätze zur Anwendung – angesichts des Immobilien-Preisniveaus in der Stadt und da Kitzbühel als Vorbehaltsgemeinde gewertet wird.

Von den Mandataren kam viel Kritik an den Abgaben – die Sätze sind zu niedrig, die Leerstandsabgabe ist zu wenig durchformuliert und unfair, sie funktioniert nicht als Lenkungsmaßnahme (SR Gamper), die Abgaben seien "zahnlose Papiertiger", sie gehen in die richtige Richtung, sind aber verbesserungswürdig (SR Fuchs-Martschitz). Auch die Kontrollen seien schwierig (v. a. bei der Leerstandsabgabe).

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