Tourengehen wird beschränkt

Abendliches Tourengehen auf Pisten ist mit Gefahren verbunden. | Foto: gipfeltreffen.at
  • Abendliches Tourengehen auf Pisten ist mit Gefahren verbunden.
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ST. JOHANN (niko). Eine „ortspolizeiliche Verordnung“ wurde vom St. Johanner Gemeinderat zum Thema „Skitourengeher“ beschlossen (vier Gegenstimmen). „Es gibt fast in allen Skigebieten solche Verordnungen bzw. Einschränkungen – vor allem was die Abend- bzw. Nachtstunden betrifft. Es geht vor allem um die Sicherheit der Tourengeher, die Unfallvermeidung und die Haftung der Pistenarbeiter bei den Präparierungsarbeiten. Es gibt pro Saison 20 Berührungen mit Windenseilen, da herrscht Lebensgefahr; wir hatten bisher Riesenglück, dass nie etwas passiert ist“, so GR Stefan Seiwald (auch GF der Bergbahnen, Anm.).

Laut neuer Verordnung soll zweimal wöchentlich abendliches Tourengehen bis 22 Uhr erlaubt sein (markierte Pisten, Mittwoch, Freitag), ansonsten gilt ein Verbot. Mit den Hüttenwirten sei dies akkordiert, so Seiwald. Neun Pisten sind erfasst. Die Nichtbeachtung wäre eine Verwaltungsübertretung mit Strafen von bis zu 1.820 Euro. Die Bergwacht soll die Verordnung kontrollieren.

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