Vergnügungssteuer neu geregelt

Bisher wurde die Vergnügungssteuer beim HK-Rennen zu 85 % von der Stadt subventioniert. | Foto: Archiv/Niedrist
  • Bisher wurde die Vergnügungssteuer beim HK-Rennen zu 85 % von der Stadt subventioniert.
  • Foto: Archiv/Niedrist
  • hochgeladen von Klaus Kogler

KITZBÜHEL (niko). Für Tirol wurde ein neues Vergnügungssteuergesetz beschlossen, das mit 1. Jänner in Kraft trat. Bereits im November wurde daher im Kitzbüheler Gemeinderat die neue Vergnügungssteuerverordnung beschlossen (17 Ja, 2 Enth.).
Laut neuem Gesetz kann Vergnügungssteuer nur noch für das Aufstellen von Spiel- und Glücksspielautomaten sowie Wettterminals eingehoben werden. Zudem können Gemeinden Vergnügungssteuern ohne Zweckwidmung des Betrages einheben. Dies ist eine "Kartensteuer", die allgemein bis zum Ausmaß von 25 % und bei Filmvorführungen bis zum Ausmaß von 10 % des Eintritts(karten)geldes vorgeschrieben werden kann.

In Kitzbühel soll bei Filmvorführungen die Hälfte des möglichen Satzes ausgeschöpft werden. Bei der Kartensteuer war bisherige Praxis, dass den meisten Veranstaltern die Vergnügungssteuer zu 100 % erlassen wurde (u. a. Tennisturnier, Jahrmarkt, Konzerte wie Gabalier, Garanca etc., Hahnenkammrennen 85 %). "Der Stadtrat hat empfohlen, den Steuersatz lediglich mit 3,5 % vorzuschreiben, dann jedoch keine Subentionierungen mehr zu gewähren", so Bgm. Klaus Winkler.

Durch Fehler im ursprünglichen Entwurf des Landes musste die Verordnung im Gemeinderat im Jänner erneut behandelt und in einigen Details angepasst werden. Die überarbeitete Verordnung wurde mit 18 Ja-Stimmen (1 x Nein) beschlossen.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.