AMS Kitzbühel - Flüchtlinge
Viele Ukrainer fanden bereits einen Job

Manfred Dag: Viele Ukrainer fanden bereits Arbeit. | Foto: S. Kelz
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AMS Kitzbühel: Im Bezirk Kitzbühel arbeiten bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer.

BEZIRK KItZBÜHEL. In Folge des Krieges in der Ukraine sind Millionen von Ukrainern – vor allem Frauen mit Kindern – geflüchtet. Auch im Bezirk Kitzbühel haben sehr viele Schutz und Unterkunft gefunden. Laut AMS Kitzbühel haben viele der Vertriebenen im Bezirk auch bereits einen Job gefunden.

„Im Bezirk hat das AMS bereits für 110 Ukrainer Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt. Damit haben bei uns im Vergleich zu anderen Regionen bereits überdurchschnittlich viele Ukrainer eine Arbeit gefunden“,

so AMS-Leiter Manfred Dag.

Der Großteil der Vertriebenen im Erwachsenenalter will möglichst schnell arbeiten. Die Rahmenbedingungen sind derzeit sehr gut. Die Arbeitslosigkeit ist sehr niedrig und es werden quer durch alle Branchen händeringend Arbeitskräfte gesucht.

„Viele Unternehmen bieten hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern unterstützen die Betroffenen auch im Alltag“,

schildert Dag. Die meisten der Betroffenen sind im Tourismus beschäftigt, andere in Reinigungsberufen, Gärtnereien, als Friseure, aber auch in Büro- und Handwerksberufen, Marketing oder auch als Lehrkraft.

„Viele haben eine sehr gute Ausbildung, arbeiten aufgrund der Sprachbarriere, aber vorerst in Hilfsberufen. Etwas mehr als die Hälfte sind in Vollzeit beschäftigt, der Rest arbeitet aufgrund von Kinderbetreuungspflichten in Teilzeit oder in einem geringfügigen Dienstverhältnis",

so der AMS-Chef.

Sprachbarriere

Eine große Herausforderung sind in den meisten Fällen die fehlenden Deutschkenntnisse.  „Deutschkenntnisse verbessern die Jobchancen und erleichtern auch den Aufenthalt in Österreich. Der Integrationsfonds hat bisher im Bezirk noch keine Deutschkurse für diesen Personenkreis angeboten. Daher hat das AMS kurzfristig drei Deutschkurse mit 30 Teilnehmern organisiert und gestartet", so Dag, der vor allem den vielen freiwilligen HelferInnen ein großes Lob ausspricht.

Beschäftigungsbewilligung

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten nach ihrer Registrierung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Aufenthaltskarte – den Ausweis für Vertriebene – per Post zugeschickt. Dieser regelt das Aufenthaltsrecht in Österreich und ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung.

„Eine Arbeitsaufnahme darf erst nach Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung erfolgen“,

so Dag. Eine Beschäftigung ohne Bewilligung durch das AMS ist rechtswidrig. Diese wird für einen konkreten Arbeitgeber ausgestellt und ist nur für dieses Dienstverhältnis gültig.
Wenn nicht ausdrücklich anders beantragt, wird diese für ein Jahr ausgestellt. Endet ein Dienstverhältnis vorzeitig, auch bei Saisonbeschäftigten, verliert die Beschäftigungsbewilligung ihre Gültigkeit. Für eine weitere Arbeitsaufnahme ist daher eine neue Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Die Beschäftigungsaufnahme bzw. das Ende der Beschäftigung ist dem AMS zu melden.

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