Uneinigkeiten über alten Hof – Denkmalschutz?
WESTENDORF (red.). Uneins ist man sich in Westendorf, wenn es um den alten Obermannharthof im Ortszentrum geht. Der Besitzer will den desolaten Hof schleifen, um neue Gebäude errichten zu können.
Im Raum steht jedoch eine Unterschutzstellung (Denkmalschutz), wofür das Bundesdenkmalamt zuständig ist. Dieses hatte eine Begutachtung eingeleitet und einen Abriss bis zur Klärung des möglichen Denkmalschutzstatus untersagt, wie Bgm. Annemarie Plieseis ausführt. "Die Gemeinde wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert, das haben wir auch getan; zudem gab es eine Begehung mit allen Beteiligten, wobei das Denkmalamt ausdrücklich festgestellt hat, dass die Gemeinde hier keine Entscheidungsgewalt hat; wir müssen die Entscheidung der Experten abwarten", so Plieseis.
Schon zuvor hatte sich der Westendorfer Gemeinderat mit großer Mehrheit gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen, während das Denkmalamt eine "vorübergehende Unterschutzstellung" beschlossen hatte.
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