Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes: Mehr Geld für Gemeinden

Präsentierten die Eckpfeiler der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes: LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LRin Beate Palfrader (v. li.) | Foto: Land Tirol/Pidner
  • Präsentierten die Eckpfeiler der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes: LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LRin Beate Palfrader (v. li.)
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TIROL/BEZIRK. „Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland machen – das ist ein Ziel der Tiroler Landesregierung“, betont Landeshauptmann Günther Platter. „Denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt viele Eltern ohnedies vor eine große Herausforderung. Da ist es Aufgabe der Politik, ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Die Leitlinie lautet ‚Familie und Beruf‘ und nicht ‚Familie oder Beruf‘. Das gehört zu einem modernen Tirol unbedingt dazu.“ Die Basis dafür wurde 2010 mit dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz geschaffen. „Tirol ist heute in puncto Kinderbetreuung auf einem sehr guten Weg und mit einer Kindergarten-Gruppengröße von 20 Kindern Vorbild für ganz Österreich. Jetzt gilt es, insbesondere die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln und zu sichern“, begründet Bildungs- und Familienlandesrätin Beate Palfrader die Novellierung des Gesetzes. Diese beschloss die Tiroler Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. „Die Novelle passt das Gesetz den tatsächlichen Gegebenheiten an. Somit entwickeln wir das Angebot zur Familienentlastung weiter zu einer umfassenden Unterstützung für unsere Kinder“, ist LHStvin Ingrid Felipe überzeugt.

Elf Millionen Euro pro Jahr mehr für die Gemeinden

Die Novelle sieht einige Änderungen vor: So wird ein einheitliches und vereinfachtes Fördersystem kommen. „Für die Gemeinden stehen im Rahmen des pauschalen Fördermodells jährlich elf Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung. Finanzschwächere Gemeinden werden entlastet“, hält LH Platter fest und betont: „Es gibt die gesetzliche Garantie, dass keine Gemeinde schlechter aussteigt als bisher – bei diesem Modell gibt es nur Gewinner.“

Vereinfachung durch pauschales Fördersystem

Auch LRin Palfrader erkennt in einem einheitlichen Fördersystem nur Vorteile: „Das neue Modell erlaubt sowohl den Gemeinden als auch dem Land exakte finanzielle Planung und ermöglicht kürzere Bearbeitungszeiträume, wodurch die Gemeinden die Förderungen früher erhalten. Außerdem setzt das Modell konkrete Anreize für längere Öffnungszeiten und harmonisiert die Fördersysteme von privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen.“ Das bisherige Echtkostenmodell war hingegen mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und ließ – hinsichtlich Förderung und Kostenentwicklung – für die Gemeinden und das Land keine finanzielle Planung zu.

Kindergartengruppen doppelt besetzt

„Künftig werden alle Kindergartengruppen sowohl von einer Fachkraft als auch von einer Assistenzkraft betreut und sind somit doppelt besetzt“, freut sich LRin Palfrader. Mehr Betreuungsqualität soll auch eine weitere Neuerung bringen: Die Möglichkeit, die Gruppenhöchstzahl von 20 Kindern zu überschreiten, wird auf maximal zwei Kinder beschränkt. Zuvor waren es fünf. Dazu ist aber die vorherige Genehmigung durch das Land Tirol notwendig.

Eltern werden verstärkt involviert

Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen und nachhaltige Entwicklungskonzepte zu ermöglichen, müssen die Gemeinden als Erhalter der Betreuungseinrichtungen künftig regelmäßig Bedarfserhebungen durchführen und dem Land berichten. Diese sollen nach Aufforderung durch das Land mindestens alle drei Jahre, zeitversetzt und regionsweise stattfinden. Die Gesetzesänderung inkludiert überdies standardisierte Elternbefragungen. Um das Gesetz an die laufende 15a-Vereinbarung zum Gratiskindergartenjahr anzupassen, gibt es ab Herbst 2016 außerdem verpflichtende Gespräche für Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht den Kindergarten noch nicht besuchen.

Tageseltern in Betrieben möglich

Eine weitere Neuerung ist die künftig mögliche Betreuung durch Tageseltern in Räumlichkeiten von Betrieben. „Meines Erachtens kann das für berufstätige Eltern eine enorme Hilfestellung bei der Bewältigung des Familienalltages sein“, ist LRin Palfrader überzeugt. „Damit wird zudem die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erleichtert und somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.“ Des Weiteren wird die Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gesetzlich verankert, um der steigenden Nachfrage in der schulischen Tagesbetreuung effizient zu begegnen.

Laufende Fortbildungen für Personal

„In die Novelle aufgenommen wurden auch verstärkte Inklusionsmaßnahmen. Konkret gehen wir von den Konzepten der Einzelintegration und der heilpädagogischen Kinderbetreuung zugunsten einer Betreuung nach inklusiven Grundsätzen ab“, betont Ingrid Felipe. Überdies startet eine Fort-, Aus- und Weiterbildungsoffensive für das Personal: Regelmäßige Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Kurse für alle Betreuungspersonen in Kinderkrippen, -gärten und Horten sind künftig verpflichtend. Für Assistenzkräfte wird ein Qualifizierungslehrgang, für alle LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen ein Führungskräftelehrgang vorgeschrieben.

Alle Interessensgruppen involviert

„Damit wir Eltern und Kindern beste Betreuungsangebote sowie dem Personal ideale Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen können, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, sind LH Platter, LHStvin Ingrid Felipe und LRin Palfrader überzeugt. Wie schon beim Gesetzwerdungsprozess setzte die Tiroler Landesregierung daher auch bei der Novellierung auf die Expertise und Mitarbeit aller Interessensgruppen. Dementsprechend brachten sich nicht nur die Sozialpartner, die im Landtag vertretenen Parteien und die Personalvertretungen der in der Kinderbetreuung Beschäftigten, sondern unter anderem auch der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck und private Kinderbetreuungseinrichtungen bei der Gesetzesänderung ein. Noch im Juni soll diese vom Tiroler Landtag genehmigt werden. Am 1. September 2016 soll die Novelle schließlich in Kraft treten.

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