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Kommt der Schnee, muss er weg!

Schneeräumung ist Pflicht | Foto: blick.ch

Schneeräumung ist Pflicht

Noch ist er zwar nicht da, doch wenn der Schnee kommt, haben Haus- und Liegenschaftsbesitzer zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Nach den Bestimmungen sind Eigentümer ver- p ichtet, die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege – übrigens auch Parkplätze von und vor Unternehmen – entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern. Bei Schnee und Glatteis muss zudem entsprechend gestreut werden.

Auch ohne Gehsteig

Ist kein Gehsteig vorhanden, ist das kein Freibrief. Was viele nicht wissen: Der Eigentümer ist auch verpflichtet, den Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und zu bestreuen. Diese Fläche müssen auch jene räumen, die in einer Fußgängerzone wohnen. Bei der Räumung von Gehsteigen und privaten Parkplätzen darf der Schnee nicht auf die Straße „entsorgt“ werden. Auch Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen von den Eigentümern entfernt werden. Eigentümer müssen zudem auch Eisbildungen und Schneewechten von Dächern entfernen, die direkt an der Straße liegen.

Auslagern an Profis

Wird die Schneeräumung und die Entfernung von Dachlawinen einem professionellen Schneeräumungsunternehmen übertragen, treffen dieses alle genannten Pflichten. Konzessionierte Schneeräumungsfirmen haften auch im Schadensfall.
Die Räum- und Streuflicht entfällt nur dann, wenn sie bei andauerndem starken Schneefall völlig zwecklos wäre.

Expertentipp

Lagern Sie die Winter-Sorgen aus
Der Winter bringt gesetzliche Verpflichtungen für Betriebe und Grundstückseigentümer mit sich. Neben der kontinuierlichen Schneeräumung ist die Eisfreihaltung wichtig. Passiert etwas, haften Eigentümer. Viele können nicht ständig vor Ort sein und lagern die Winterbetreuung an eine konzessionierte Firma wie Maschinenring aus – und damit auch die Haftung. Mehr Informationen und Online-Bestellmöglichkeit: www.winterundsommer.at

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