Strafanzeige wegen Rodung von Sumpfwald
Magdalensbergs grüner Gemeinderat Markus Ertel wittert widerrechtlichen Rodungsbescheid. Bezirkshauptmannschaft bezieht zum Sachverhalt Stellung.
MAGDALENSBERG. Grünen-Gemeinderat Markus Ertel hat Strafanzeige gegen Josef Plassnig, Leiter der Abteilung für Baurecht, Umwelt und Naturschutz bei der BH Klagenfurt-Land, erstattet. Der Grund: Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt. Es geht um einen Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald in der Gemeinde Magdalensberg.
Rodungbescheid erlassen
"Im April 2014 wurde bei der BH Klagenfurt-Land für zwei Grundstücke eine Rodungsbewilligung eines Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwaldes beantragt. Trotz Eintrags in der Biotop-Kartierung hat der Leiter der Abteilung Baurecht, Umwelt und Naturschutz einen Rodungsbescheid erlassen", kritisiert Ertel.
"Für mich sieht es so aus, als würde trotz Aufforderung zum Widerruf des Bescheides und zur Wiederherstellung des Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwaldes durch die Abteilung 8 des Amtes der Kärntner Landesregierung der zuständige Abteilungsleiter der BH, Josef Plassnig, versuchen, die Sache auszusitzen", vermutet Ertel.
Klarstellung gefordert
Er fordere von der BH die Einhaltung bestehender Gesetze und eine Klarstellung, die auch begründe, warum die BH eine vom Land gesetzte Frist zur Wiederaufforstung verstreichen ließ.
Rechtmäßigen Zustand wiederherstellen
"Der Rodungsbescheid wurde von der Forstabteilung erlassen, nicht von uns", so Plassnig zur WOCHE. In Plassnigs Abteilung laufe das Verfahren zur Wiederherstellung, dieses sei allerdings noch nicht abgeschlossen. "Eine Frist wurde von einem Sachverständigen nur vorgeschlagen. Von der Behörde selbst gibt es keine Frist, da das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist", so Plassnig, der vor der Strafanzeige keine Befürchtung hat.
Bezirkshauptmann Johannes Leitner: "In diesem Fall wurde naturschutzrechtlich kein Antrag auf Bewilligung gestellt. Daher läuft jetzt das Verfahren, damit der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird."
Bleibt also abzuwarten, ob es nachträglich eine naturschutzrechtliche Bewilligung zur Anschüttung gibt oder der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss.
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