Follow-up-Überprüfung Seegrundstücke: Rechnungshof fordert Entscheidung

Das Land Kärnten setzte Empfehlung des Rechnungshofes, trotz Vorbereitungshandlungen nicht um | Foto: pexels
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Ziel der Überprüfung war es, die Umsetzung von Empfehlungen zu beurteilen, welche der Rechnungshof bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung des Landes Kärnten, der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH und der Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten Verwaltungs GmbH abgegeben hatte.

Empfehlung nicht umgesetzt

Das Land Kärnten setzte die Empfehlung des Rechnungshofes, ein Gesamtkonzept für den Immobilienbereich zur Beseitigung von Aufgabenzersplitterung und Mehrfachstrukturen zu erstellen nicht um. Die auf einzelne Abteilungen des Landes und auf fünf Rechtsträger verteilten Kompetenzen seien weiterhin nicht gebündelt. So gibt es im Land Kärnten und in seinen Beteiligungsgesellschaften weiterhin mehrere Organisationseinheiten, welche ähnliche bzw. gleiche Aufgaben wie die Landesimmobiliengesellschaft wahrnehmen.

Gesamtüberblick nicht möglich

Die Empfehlung des Rechnungshofes, Zielvorgaben für Einsparungen im Immobilienbereich festzulegen und ein System einzuführen, welches die Zahlungsströme im Immobilienbereich zusammenfasst, wurde nicht umgesetzt. Die bestehenden Mehrfachstrukturen und Aufgabenzersplitterung, die fehlende Gesamtdarstellung der Zahlungsströme des Landes erlauben keinen Gesamtüberblick als Grundlage für die Realisierung von Einsparungspotenzialen des Landes Kärnten im Liegenschaftsbereich, kritisiert der Rechnungshof.

Geschäftsführer-Anzahl bleibt gleich

Die Anzahl der Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft entsprechend der künftigen Strategie und Aufgabenstellung festzulegen, setzte das Land Kärnten nicht um. Die Anzahl blieb im überprüften Zeitraum gleich, obwohl das Land Kärnten seit 2013 keine Liegenschaftsübertragungen an die Landesimmobiliengesellschaft mehr durchführte. Der Aufsichtsrat ließ sich im überprüften Zeitraum nur einmalig über das Ausmaß der Nebenbeschäftigungen der Geschäftsführer berichten.

Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche

Die Seeliegenschaftengesellschaft erhob 2014 und 2015 zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Steuerberatungsgesellschaft, die das Ertragswertgutachten für den Ankauf von Seeliegenschaften erstellte.
Die Prüfung, ob der im Ertragswertgutachten für die drei Seeliegenschaften angesetzte Wert von 6,47 Mio. EUR für den Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögen tatsächlich erlöst werden könnte, wurde umgesetzt. Ohne dafür Vergleichsangebote einzuholen habe die Seeliegenschaftengesellschaft dazu ein Plausibilisierungsgutachten beauftragt. Die Seeliegenschaftengesellschaft verkaufte, entgegen dem Beschluss der Kärntner Landesregierung aus dem Jahr 2007, bis Mitte 2015 erst 1,10 Millionen Euro des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Das Plausibilisierungsgutachten bezifferte den Gesamtwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens mit 3,07 Millionen Euro.

Beibehaltung oder Verkauf der Seeliegenschaften

Die Empfehlung des Rechnungshofes, unter Berücksichtigung der Mittel des Zukunftsfonds sowie unter Berücksichtigung von Nutzen-Kostenaspekten über die Beibehaltung oder den Verkauf der drei Seeliegenschaften Hafner-, Maltschacher- und Ossiachersee zu entscheiden, wurde von der Seeliegenschaftengesellschaft bislang nicht umgesetzt.

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