Hafnersee: SIG-Aufsichtsrat soll rechtliche Möglichkeiten prüfen
Wird Vergabeverfahren der zum Verkauf stehenden Grundstücke am Hafnersee widerrufen?
KEUTSCHACH. "Ich erwarte vom Aufsichtsrat eine unverzügliche Prüfung und rechtliche Beurteilung, der gesamten Unterlagen. Ich möchte klipp und klar, juristisch einwandfrei festgestellt haben, dass das gemeinsame Interesse der Gemeinde und des Landes gewahrt ist, nämlich, dass der freie Seezugang für die Bevölkerung in jedem Fall geschützt und garantiert wird", so LH Peter Kaiser in der Diskussion rund um den Verkauf von landeseigenen Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet am Hafnersee. Denn die Gemeinde Keutschach übermittelte Kaiser einen Auszug aus dem Bundesvergabegesetz. Diesem zufolge sei ein Widerruf des bis 8. Jänner laufenden Vergabeverfahrens vorzunehmen.
Nun soll der Aufsichtsrat der Seenimmobiliengesellschaft (SIG) alles prüfen.
Widerspruch zu örtlichem Entwicklungskonzept
In Paragraf 138 steht, dass ein Vergabeverfahren vor Ablauf der Angebotsfrist zu widerrufen sei, "wenn Umstände bekannt werden, die, wären sie schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, eine Ausschreibung ausgeschlossen oder zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten".
Im aktuellen Fall sei dies das örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde von 2016. Darin wurde festgelegt, dass die Aufhebung des Aufschließungsgebietes ausschließlich auf Basis eines Masterplans (Gesamtentwicklungskonzept) und Teilbebauungsplanes möglich ist. Der Masterplan bezieht sich auf acht Grundstücke (2,1 Hektar), bei den zum Verkauf stehenden Flächen handelt es sich um einen Teilbereich.
Bgm. Karl Dovjak: "Eine Aufhebung des Aufschließungsgebietes nur für den zum Verkauf stehenden Teilbereich würde somit im Widerspruch zum örtlichen Entwicklungskonzept stehen und wäre daher nicht möglich."
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