Sloweniens Präsident zu Besuch in Kärnten
Der slowenische Staatspräsident Pahor wurde zu Gesprächen über aktuelle politische Themen empfangen. Die Diskussion über die neue Kärntner Landesverfassung soll im Dialog gelöst werden.
Der slowenische Staatspräsident Borut Pahor wurde gestern von Landeshauptmann Peter Kaiser im Amt der Kärntner Landesregierung empfangen. Grund des Besuchs war ein Gespräch über aktuelle politische Themen und gemeinsame Projekte zwischen Kärnten und Slowenien.
Lösung kann gefunden werden
Im Gespräch ging es auch um die Landesverfassung-Reform und die darin geplante Festschreibung der slowenischen Volksgruppe. "Das Verhältnis zwischen Kärnten und Slowenien und zur slowenischen Volksgruppe hat sich seit der Ortstafellösung enorm verbessert", zeigten sich Pahor und Kaiser einer Meinung. In Kärnten als auch in Slowenien sei politisch alles zu unternehmen, um diese positiven Beziehungen zu schützen. Pahor sei davon überzeugt, dass eine Lösung auf dem Wege des Dialogs gefunden werden kann.
Gemeinsame Zukunft
"Die Menschen in Kärnten, egal welcher Muttersprache, haben sich weiter entwickelt und Diskussionen der Vergangenheit weitestgehend ad acta gelegt, weil sie erkannt haben, dass unser aller Blick sich nach vorne in eine gemeinsame Zukunft richten muss. Mehrsprachigkeit wird von den Allermeisten positiv und als Potential für diese gemeinsame Zukunft gesehen", so Kaiser.
Alle Miss- und Falschinterpretationen ausräumen
"Diese erstmalige Erwähnung der Volksgruppe steht in dieser Diskussion eigentlich im Mittelpunkt und würde einen Fortschritt bedeuten", so Kaiser. Im parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess werde man sich auf Präzisierungen sowie entsprechende und wertschätzende Formulierungen einigen. Dazu sollen in den Erläuterungen zur Landesverfassung alle Miss- und Falschinterpretationen ausgeräumt werden. Im Rahmen des Rechts- und Verfassungsausschusses soll es eine öffentliche Sitzung geben, bei der über die eingebrachten Änderungsvorschläge diskutiert werden soll. "Ungeachtet dessen, kann eine Landesverfassung in keinster Weise auf Volksgruppenrechte in Zusammenhang mit der Amtssprache in irgendeiner Form Einfluss nehmen. Diese Rechte sind in der Bundesverfassung festgeschrieben", so Kaiser.
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