Hafnersee: Keutschacher Gemeindevertreter übergaben Petition

Die Keutschacher Gemeindevertreter im Amt der Kärntner Landesregierung
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KEUTSCHACH. Das laufende Bieterverfahren zum Verkauf der Liegenschaften am Hafnersee widerrufen, die schützenswerten Flächen im öffentlichen Eigentum belassen - das sind die Hauptaussagen der Petition, die Keutschacher Gemeindevertreter mit Bgm. Karl Dovjak den Mitgliedern der Landesregierung um LH Peter Kaiser übergeben haben. 
Wie berichtet, beabsichtigt die Seeimmobiliengesellschaft (SIG), zwei Grundstücke von insgesamt fast 14 Hektar am Hafnersee, die im Eigentum des Landes stehen, zu veräußern. Die Gemeinde fürchtet auch um den freien Seezugang.

Runder Tisch versprochen

Dieser ist aber ein Hauptthema von Kaiser. Der Landeshauptmann hält fest: "Es wird keinen Verkauf vor Abschluss des Bieterverfahrens (8. Jänner) geben und bevor es einen Runden Tisch mit Vertretern der Gemeinde, den betroffenen Vertretern der Landesregierung, dem Aufsichtsrat der Beteiligungsverwaltung und der SIG gegeben hat. Der Hafnersee wird nicht verkauft. In der Diskussion muss einmal präzisiert werden, dass es um den möglichen Verkauf von einigen Grundstücksflächen geht." Näheres erläuterte er den Gemeindevertretern nach der Petitions-Übergabe persönlich - unter Ausschluss der Presse.

Durch den Verkauf, so Kaiser, könne sich die SIG Investitionen in die Gebäude auf den Hafnersee-Grundstücken leisten, sonst würden die Betreiber aus dem Pachtvertrag aussteigen. 

Nach dem Gespräch mit Kaiser zeigte sich Dovjak enttäuscht, dass das Bieterverfahren nicht gestoppt werden könne. Für den Bürgermeister seien die falschen Flächen zum Kauf angeboten worden: "Wenn man tatsächlich die wirtschaftliche Existenz des touristischen Betriebes am Hafnersee sicherstellen wollte, hätte man nicht die ökologisch wertvollen Flächen anbieten dürfen, sondern die touristisch wertvollen mit der Widmung reines Kurgebiet." Hierbei wären höhere Erlöse zu erzielen.
Trotz Rundem Tisch ist Dovjak in großer Sorge: "Die Sache wird wohl gelaufen sein, wenn ein privater Bieter die von der SIG als Mindestpreis genannten 1,4 Millionen Euro auf den Tisch legt."

Verwaltung durch Naturschutz

Etwa zehn Minuten vor Übergabe der Petition meldete sich der gründe Landesrat Rolf Holub, der bei der Übergabe dabei war, via Aussendung zu Wort: "Der Verkaufsprozess am Hafnersee muss sofort gestoppt werden." Holub schlägt vor, die ökologisch wertvollen Flächen von der SIG in die Verwaltung durch den Naturschutz zu übertragen. So wäre ein öffentlicher Seezugang auf Dauer gesichert. "Das Motiv für den Ankauf durch das Land war, dass die Seengründe in öffentlicher Hand verbleiben und nicht Investoreninteressen geopfert werden. Dies ist auch der Grund, warum die Seegründe am Hafnersee jetzt im öffentlichen Eigentum verbleiben müssen. Jeder Investor wird vermutlich über kurz oder lang versuchen, die Flächen gewinnmaximierend mit Appartements zu verbauen", so Holub.

Die SIG müsse lauf Holub laufende Kosten und Investitionen aus bestehenden Tourismusbetrieben an den drei Seen (Hafnersee, Ossiacher See und Maltschacher See) erwirtschaften können.

Genauer Wortlaut der Petition

Die Kärntner Landesregierung wird dringend ersucht, das laufende Bieterverfahren zum Verkauf des Liegenschaftskomplexes am Hafnersee zu widerrufen. Die im Landschaftsschutzgebiet und Ramsar-Schutzgebiet liegenden Flächen sind aus naturschutzrechtlicher Sicht höchst schützenswert (Biotopkataster, Zufluss Hafnersee etc.) und müssen daher auf jeden Fall im öffentlichen Eigentum verbleiben, damit dieses Naturjuwel weiterhin für alle Kärntnerinnen und Kärntner, unsere Gäste sowie für künftige Generationen erhalten bleibt.

Begründung:
Laut rechtskräftigem örtlichen Entwicklungskonzept 2016 der Gemeinde Keutschach am See wurde für die zum Verkauf stehenden Grundstücksflächen festgelegt, dass die Aufhebung des Aufschließungsgebietes ausschließlich auf Basis eines Masterplans (Gesamtentwicklungskonzept) und Teilbebauungsplanes möglich ist.
Deshalb wird seitens der Gemeinde Keutschach am See darauf hingewiesen, dass das notwendige Gesamtentwicklungskonzept sich auf die Grundstücke 782, 783, 785/1, 785/3, 787, 788, 789 und 785/2 im Gesamtausmaß von ca. 21.000 Quadratmeter bezieht.
Bei den zum Verkauf stehenden Flächen im Rahmen des laufenden Bieterverfahrens handelt es sich um einen Teilbereich des Gesamtentwicklungskonzeptes.
Eine Aufhebung des Aufschließungsgebietes, nur für den zum Verkauf stehenden Teilbereich, würde somit im Widerspruch zum örtlichen Entwicklungskonzept stehen und wäre daher nicht möglich.
Abschließend ist festzuhalten, dass, wenn es einen Zuschlag beim laufenden Bieterverfahren geben sollte, es keine Rechtssicherheit für den Käufer für eine eventuelle Beantragung der Aufhebung des Aufschließungsgebietes für die erworbenen Grundstücksflächen gibt.

Die Keutschacher Gemeindevertreter im Amt der Kärntner Landesregierung
Petition übergeben: Holub, Kaiser und Dovjak
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