Arbeitkammer gewinnt Rechtsstreit für Zimmermädchen
Ein Gericht entschied, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses ungerechtfertigt war.
KLAGENFURT. Eine fristlose Kündigung, vor allem wenn man absolut nicht damit rechnet, ist wohl eines der Dinge, die man sich absolut nicht wünscht. Doch genau das passierte vergangenes Jahr einem Zimmermädchen in Oberkärnten. Von Mai bis September 2017 war die Arbeitnehmerin in einem Hotelleriebetrieb tätig, dann kam überraschend die fristlose Kündigung. Außerdem folgte eine Strafanzeige vom Betrieb.
Das Zimmermädchen suchte sofort Hilfe bei der Arbeiterkammer Bezirksstelle Spittal an der Drau. Diese prüfte die Situation genau und fand heraus, dass der Arbeitgeber das Zimmermädchen erst mit Mitte Juni bei der Sozialversicherung anmeldete. Jedoch ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter noch vor Arbeitsantritt bei der Sozialverischerung anzumelden, betont AK-Bezirksstellen Leiter Andreas Gaggl.
Die Ungereimtheiten und der genaue Sachverhalt wurden an die Finanzpolizei weitergeleitet, welche die Annahmen der Arbeiterkammer bestätigte.
Nun entschied ein Gericht, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses seitens des Arbeitgebers ungerechtfertigt war. Damit konnte die Arbeiterkammer 3.400 Euro für das Zimmermädchen erstreiten.
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