Auf Initiative von LHStv. Kaiser werden in Zukunft auch Naturbestattungen ermöglicht.

„Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen die Möglichkeit haben, ihre oder die letzte Ruhestätte von Familienangehörigen so wählen zu können, wie es ihrem Wunsch entspricht. Das ist für mich eine Frage des Respekts und des Anstandes, den die Menschen sich von der Politik erwarten." | Foto: Foto Horst
  • „Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen die Möglichkeit haben, ihre oder die letzte Ruhestätte von Familienangehörigen so wählen zu können, wie es ihrem Wunsch entspricht. Das ist für mich eine Frage des Respekts und des Anstandes, den die Menschen sich von der Politik erwarten."
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Neues Bestattungsgesetz für Kärnten vor Beschluss

Auf Initiative von LHStv. Kaiser werden in Zukunft auch Naturbestattungen ermöglicht. Beschluss soll in kommender Regierungssitzung fallen, Gesetz Anfang 2012 in Kraft treten.

In Kärnten werden in Kürze Familien die Möglichkeit haben, verstorbene Angehörige auch auf naturbelassenen Flächen zu beerdigen. Das gab Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in dessen Verantwortungsbereich diese Thematik fällt, heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.

Im von Kaiser präsentierten Gesetzesentwurf wird die „Naturbestattung“ als „Verstreuen der Leichenasche innerhalb der Bestattungsanlage oder Einbringen der Urne in das Erdreich“ definiert. „Das derzeit gültige Kärntner Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1971 und entspricht nicht mehr den Anliegen und Bedürfnissen der Kärntner Bevölkerung. Durch die von mir initiierte Gesetzesnovelle werden die derzeit zulässigen Bestattungsarten der Erdbestattung und Feuerbestattung um die Naturbestattung als eine Form der Feuerbestattung erweitert“, erklärte Kaiser.

Konkret bedeute das, dass bei der Feuerbestattung die Urne in einer Urnenstätte beigesetzt, jedoch nicht beliebig vergraben oder die Leichenasche beliebig verstreut werden kann. „Vielmehr kann die neue Naturbestattung, also das Einbringen einer Urne in das Erdreich oder das Verstreuen der Asche, nur auf eigens hiefür vorgesehenen naturbelassenen Flächen erfolgen“, so Kaiser weiter. Diese Flächen seien Friedhöfe, wo bewusst auf bauliche Anlagen oder Einfriedungen verzichtet werden kann, die aber entsprechend gekennzeichnet und mit genau vorgegebenen und einzuhaltenden Wegen ausgestattet sein müssen, um ein pietätvolles bewahren der Totenruhe zu gewährleisten.

Für ihn, Kaiser, sei in erster Linie der Wille des Verstorbenen für die Bestattungsart und den Bestattungsort maßgebend. „Die Kärntnerinnen und Kärntner sollen die Möglichkeit haben, ihre oder die letzte Ruhestätte von Familienangehörigen so wählen zu können, wie es ihrem Wunsch entspricht. Das ist für mich eine Frage des Respekts und des Anstandes, den die Menschen sich von der Politik erwarten“, so Kaiser.

Kaiser wird den Gesetzesentwurf in der nächsten Sitzung der Kärntner Landesregierung, kommenden Dienstag, zur Beschlussfassung vorlegen. Danach, Kaiser geht jedenfalls von einem einstimmigen Beschluss aus, wird das Gesetz dem Landtag zur Behandlung weitergeleitet und ehestmöglich beschlossen werden. Nach Einhaltung aller fristen soll das das neue Bestattungsgesetz dann im ersten Quartal 2012 in Rechtskraft erwachsen. Dann können die Gemeinden entscheiden, welche Flächen sie für die Naturbestattung widmen.

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