Aufregung um Gebühr für die Totenbeschau
Gebühr von 107,60 Euro wurde nach Villach nun auch im Klinikum Klagenfurt eingeführt.
KLAGENFURT. Auf ein Ungleichgewicht in Sachen Gebühren machte vor einiger Zeit WOCHE-Leser Gordon Kelz aufmerksam. Die so genannte Totenbeschaugebühr wird von der Gemeinde eingehoben, wenn jemand verstirbt und ein Arzt die Totenbeschau vornimmt. Kelz hatte festgestellt, dass im Villacher Krankenhaus diese Gebühr eingehoben wird - am Klinikum Klagenfurt jedoch nicht. Und das, obwohl beide Krankenhäuser eine eigene Pathologie haben, an der die Ermittlung der Todesursache routinemäßig durchgeführt wird. Nun wurde dieses Ungleichgewicht beseitigt - aber anders, als Kelz sich das gewünscht hätte. Denn nun wird auch im Klinikum Klagenfurt seit 1. März die Totenbeschaugebühr eingehoben.
"Die Totenbeschau wurde bisher von den im Klinikum tätigen Ärzten kostenlos durchgeführt - es wäre ja auch unsinnig, von außen einen Arzt in das Krankenhaus kommen zu lassen, der die Totenbeschau durchführt", so Kelz, der eine Abzocke vermutet: "Die Gemeinde kassiert, ohne dass sie eine Leistung bringt - denn sie hatte mit diesen Verstorbenen niemals Kontakt. Die Gebühr wird kassiert, ohne dass der Gemeinde dadurch Kosten entstehen!"
Mit diesem Argument kann man beim Verfassungsdienst des Landes Kärnten nichts anfangen. Ausführlich wird begründet, warum man für gleiche Verhältnisse gesorgt hat: "In der Stadt Villach erfolgt keine Unterscheidung, ob jemand inner- oder außerhalb einer öffentlichen, mit einer Prosektur (Anm.: Pathologie) ausgestatteten Krankenanstalt verstirbt", heißt es in der Auslegung von Peter Novak. Es werde ausdrücklich betont, dass die "Totenbeschau zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde" gehöre und dass "der Prosektor als Totenbeschauer ein Hilfsorgan des Bürgermeisters" sei. Damit seien laut Verfassungsdienst alle Voraussetzungen gegeben, dass die Gebühr entrichtet werden müsse.
Für Gordon Kelz natürlich ein unbefriedigendes Ergebnis: "Ich bin wohl der Auslöser dafür, dass seit 1. März 2015 die Totenbeschaugebühr auch für Verstorbene im Klinikum Klagenfurt eingehoben wird." Denn ohne seine Anfrage hätte man sich auch beim Verfassungsdienst mit dieser Materie nicht so schnell beschäftigt.
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